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475 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://30-07-2014-6B_604-2014
  1. 120 IV 60
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    11. Auszug aus dem Urteil der Anklagekammer vom 2. März 1994 i.S. R. Ltd. und M. Ltd. gegen Oberzolldirektion (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 48 ff. VStrR; Art. 64 IRSG. Ordnet eine Bundesbehörde, die gestützt auf Art. 17 Abs. 4 IRSG durch das Bundesamt für Polizeiwesen mit der Durchführung des Rechtshilfeverfahrens betraut wurde, im Bereich der sog. anderen Rechtshilfe gestützt auf das ...
  2. 121 IV 280
    Relevanz
    45. Auszug aus dem Urteil der Anklagekammer vom 27. Oktober 1995 i.S. G. Etablissement gegen Schweizerische Zollverwaltung, Oberzolldirektion
    Regeste [D, F, I] Anwendbarkeit der schweizerischen Zollgesetzgebung im Fürstentum Liechtenstein. Art. 76 ZG; Art. 46 VStrR. Liegt neben einer Widerhandlung im Sinne der schweizerischen Verordnung über Wirtschaftsmassnahmen gegenüber Jugoslawien (Serbien und Montenegro) ...
  3. 106 Ib 109
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    18. Auszug aus dem Urteil der II. öffentlichrechtlichen Abteilung vom 30. April 1980 i.S. Dr. X. gegen Eidg. Oberzolldirektion, Bern (Verwaltungsgerichtsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Körperliche Durchsuchung im Rahmen der Zollabfertigung. 1. Im Rahmen der Zollabfertigung ist die körperliche Durchsuchung grundsätzlich den Vorschriften des Zollgesetzes und nicht denjenigen des Verwaltungsstrafrechtes unterstellt; daher richtet sich au...
  4. 116 IV 258
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    48. Auszug aus dem Urteil der Anklagekammer vom 6. September 1990 i.S. A.P. gegen Bezirksanwaltschaft Zürich und Schweizerische Zollverwaltung, Oberzolldirektion
    Regeste [D, F, I] Art. 2 Abs. 2 StGB; Art. 52 WUStB; Goldeinfuhr. 1. Art. 2 Abs. 2 StGB ist auch im Verwaltungsstrafrecht anwendbar (E. 3). 2. Art. 52 WUStB ist eine Blankettstrafnorm (E. 4d). 3. Die gestützt auf Art. 54 WUStB erlassene Verordnung des Bundesrates über di...
  5. 91 IV 54
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    16. Auszug aus dem Entscheid der Anklagekammer vom 24. Februar 1965 i.S. Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Baselland.
    Regeste [D, F, I] Art. 351 StGB, Art. 264 BStP. Die Anklagekammer hat vorfrageweise zu prüfen, wie die Gegenstand der Untersuchung bildenden Tatbestände einstweilen zu würdigen seien. Sie ist in dieser Prüfung frei. Ihr Entscheid ist jedoch für die kantonalen Behörden nu...
  6. 96 IV 86
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    21. Entscheid der Anklagekammer vom 19. August 1970 i.S. Schweizerische Bundesanwaltschaft gegen Nomura.
    Regeste [D, F, I] 1. Art. 11, 127 ff. und 214 BStP. Aufgaben der Anklagekammer im Bundesstrafverfahren. 2. Art. 54 Abs. 2 Satz 2 BStP. Die Sicherheitsleistung durch Bürgschaft unterliegt nicht der Genehmigung der Anklagekammer, wenn sie vom Bundesanwalt im Ermittlungsver...
  7. 95 IV 42
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    11. Auszug aus dem Entscheid der Anklagekammer vom 4. März 1969 i.S. X. gegen Generalprokurator des Kantons Bern und Staatsanwaltschaft des Kantons Graubünden.
    Regeste [D, F, I] Die Art. 136 ff. OG gelten auch für die Revision von Gerichtsstandsentscheiden der Anklagekammer.
  8. 87 IV 144
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    34. Auszug aus dem Entscheid der Anklagekammer vom 17. Oktober 1961 i.S. Steiger gegen Amtsstatthalteramt Luzern-Stadt und Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau.
    Regeste [D, F, I] Art. 264 BStP. Im Verfahren zur Bestimmung des Gerichtsstandes finden hinsichtlich der Gerichtskosten die Bestimmungen des Organisationsgesetzes, insbesondere Art. 153 und 156, Anwendung.
  9. 80 IV 134
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    26. Auszug aus dem Entscheid der Anklagekammer vom 10. September 1954 i. S. Anderhub gegen Obergericht des Kantons Solothurn.
    Regeste [D, F, I] Art. 264 BStP. Die Anklagekammer ist nicht zuständig, einer kantonalen Behörde die Gerichtsbarkeit abzusprechen und die Sache den Bundesbehörden zu überweisen.
  10. 101 IV 252
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    57. Auszug aus dem Entscheid der Anklagekammer vom 6. August 1975 i.S. W. gegen Schweizerische Bundesanwaltschaft
    Regeste [D, F, I] Europäische Menschenrechtskonvention; Beschwerde gegen den Bundesanwalt. Die Anklagekammer ist in der Regel zur Behandlung von Beschwerden gegen den Bundesanwalt wegen Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht zuständig.

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