Regeste
Art. 7 Abs. 1 IVG: Leistungskürzung infolge Grobfahrlässigkeit.
Die wegen Alkohol- und Nikotinmissbrauchs aufgrund rechtskräftiger Verfügungen gekürzten laufenden Invalidenrenten sind aufgrund der Erkenntnis des Urteils G. vom 25. August 1993 (BGE 119 V 171 E. 2-5) anzupassen.