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Regeste

Art. 55 Abs. 2 StGB; Landesverweisung, probeweiser Aufschub.
Nicht heranzuziehen sind allgemeine Unterschiede zwischen den Verhältnissen in der Schweiz und im Ausland (Arbeitsmarktbedingungen, Sozialeinrichtungen) (Erw. 2).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 55 Abs. 2 StGB