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Regeste

Art. 22 SVG; örtliche Zuständigkeit bei Wohnsitzwechsel während des Administrativverfahrens.
Im Falle eines Wohnsitzwechsels des Fahrzeugführers während des Administrativverfahrens auf Entzug des Führerausweises bleibt die bei dessen Einleitung begründete örtliche Zuständigkeit bestehen.

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Referenzen

Artikel: Art. 22 SVG