Regeste
Art. 5 Abs. 1 lit. b und c und Art. 25 Abs. 2 VwVG: Begriff des schutzwürdigen Interesses als Voraussetzung für den Erlass einer Feststellungsverfügung.
Der Begriff des schutzwürdigen Interesses gemäss Art. 25 Abs. 2 VwVG ist in gleichem Sinne auszulegen wie bei der Anwendung der Vorschriften über die Beschwerdelegitimation gemäss Art. 48 lit. a VwVG und Art. 103 lit. a OG.
Demnach kann das schutzwürdige Interesse am Erlass einer Feststellungsverfügung rechtlicher oder tatsächlicher Natur sein.