Regeste
Mäklervertrag, Herabsetzung der vereinbarten Vergütung, Art. 417
1. Begriff des Antrags auf Herabsetzung der Vergütung (Erw. 4 a).
2. Als Grundstückkauf ist auch die Einräumung eines Kaufsrechts an Liegenschaften zu betrachten (Erw. 4 b).
3. Mass der Herabsetzung (Erw. 4 c).