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Regeste

Wiedervereinigung der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft.
Volksabstimmung in den beiden Halbkantonen über die vom gemeinsamen Verfassungsrat ausgearbeitete Verfassung für den wiedervereinigten Kanton. Staatsrechtliche Beschwerde gegen die vom Verfassungsrat angeordnete getrennte Abstimmung über die Verfassung und die nach § 57 bis der KV von Baselland in die Übergangsbestimmungen der neuen Verfassung aufzunehmenden "Hauptgrundzüge der künftigen Gesetzgebung".
1. Überprüfungsbefugnis des Bundesgerichts (Erw. 7).
2. Zuständigkeit des Verfassungsrates zur Festsctzung der Abstimmungsfrage (Erw. 8).
3. Tragweite des § 57 bis der KV von Baselland und Verbindlichkeit dieser Bestimmung für den Verfassungsrat (Erw. 9).
4. Rechtsnatur der "Hauptgrundzüge" (Erw. 10).
5. Zulässigkeit
- der Verweisung der "Hauptgrundzüge" in einen besonderen Erlass (Erw. 11 a).
- der getrennten Abstimmung über Verfassung und "Hauptgrundzüge", sofern das Inkrafttreten der Verfassung von der Annahme der "Hauptgrundzüge" abhängig gemacht wird. (Erw. 11 b).