Regeste
Kantonaler Zivilprozess; Streitwertberechnung. Art. 4 BV.
Berechnung des für die Berufung massgeblichen Streitwertes bei Anerkennung einer Verrechnungseinrede: Streitwert ist der bei Ausfällung der angefochtenen Entscheidung zwischen den Parteien noch streitige und nicht der nach Verrechnung vom Beklagten noch zu bezahlende Betrag.