Regeste
Art. 35 Abs. 1 IVG.
- Auch die Kinder aus erster Ehe des Mannes einer Invalidenrentenbezügerin geben grundsätzlich Anrecht auf Zusatzrenten.
- Die französische Fassung des Art. 31 Abs. 1 IVV ist in einem Punkt zu restriktiv.
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französisch
italienisch
Artikel: Art. 35 Abs. 1 IVG, Art. 31 Abs. 1 IVV