Regeste
Art. 4 BV; Willkür, Rechtsgleichheit.
Auslegung und Tragweite einer Vereinbarung zwischen einer Gemeinde und einem Privaten, wonach das Wasser zum "Normaltarif" geliefert werde. Die Einführung eines progressiven Wasserzinstarifs ist vor Art. 4 BV grundsätzlich zulässig.