Regeste
Art. 3 Abs. 3 KUVG: Grundsatz der Gegenseitigkeit. Eine Statutenbestimmung, welche die vor ihrem Inkrafttreten wiedereingetretenen Mitglieder gegenüber den erst nach diesem Zeitpunkt wiedereintretenden Mitgliedern in bezug auf die Zuteilung zu einer Eintrittsaltersgruppe benachteiligt, verstösst gegen den Grundsatz der Gegenseitigkeit (Erw. 2).
Art. 6bis Abs. 2 KUVG: Abstufung der Mitgliederbeiträge. Die Umteilung in eine andere Eintrittsaltersgruppe stellt eine Änderung im Mitgliedschaftsverhältnis dar. Ein Anspruch auf Umteilung kann mittels Antrag jederzeit mit Wirkung für die Zukunft geltend gemacht werden (Erw. 3).