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74 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://102-IV-273
  1. 118 IV 57
    Relevanz
    12. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 31. Januar 1992 i.S. X. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] 1. Art. 198 f. StGB; Kuppelei (Gewinnsucht). Der Tatbestand der Kuppelei ist erfüllt, sobald der Täter der Unzucht Vorschub leistet, um sich finanzielle Vorteile zu verschaffen; unerheblich ist, ob dem Streben nach Bereicherung auch tatsächlich ein Erfo...
  2. 89 IV 128
    Relevanz
    25. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 28. Mai 1963 i.S. Stutz gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern.
    Regeste [D, F, I] Art. 201 Abs. 1 StGB ist auch anwendbar, wenn die Unterhaltsleistungen auf Grund eines Darlehensvertrages bezogen werden, der in der Absicht abgeschlossen wurde, die Unzucht der Dirne als Einnahmequelle auszunützen.
  3. 111 IV 68
    Relevanz
    19. Urteil des Kassationshofes vom 19. April 1985 i.S. Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich gegen F. (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 210 StGB, Veröffentlichung von Gelegenheiten zur Unzucht. Eine Veröffentlichung von Gelegenheiten zur Unzucht ist nur dann strafbar, wenn Wortlaut und/oder Aufmachung der Anzeige geeignet sind, Anstoss zu erregen und das Anstands- und Sittlichkeits...
  4. 82 IV 82
    Relevanz
    17. Urteil des Kassationshofes vom 29. Juni 1956 i.S. Willi gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau.
    Regeste [D, F, I] Art. 43 Ziff. 5 Abs. 2 StGB. Umstände, die es rechtfertigen, die Strafe (teilweise) zu vollziehen, insbesondere wenn der Verurteilte eine verhältnismässig lange Zeit in der Arbeitserziehungsanstalt verbrachte.
  5. 89 IV 201
    Relevanz
    40. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 3. Dezember 1963 i.S. K. gegen Polizeirichteramt der Stadt Zürich.
    Regeste [D, F, I] Art. 207 StGB. Belästigung durch gewerbsmässige Unzucht. Anwohner einer Strasse sind nicht Nachbarn einer Dirne, die dort nachts Freier anlockt, sie aber zur Ausübung der Unzucht in ein anderes Quartier führt.
  6. 81 IV 124
    Relevanz
    26. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 6. Mai 1955 i.S. S. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz.
    Regeste [D, F, I] Art. 335 Ziff. 1 Abs. 1 StGB. Die Kantone können nicht die einfache widernatürliche Unzucht als Übertretung mit Strafe bedrohen.
  7. 103 IV 92
    Relevanz
    26. Urteil des Kassationshofes vom 13. Mai 1977 i.S. B. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich
    Regeste [D, F, I] Art. 201 Abs. 2 StGB. Aktive Zuhälterei. Diese Bestimmung verlangt nicht, dass der Zuhälter neben der eigennützigen Förderung der Unzucht sich auch im Sinne des Absatzes 1 ausbeuterisch unterhalten lasse. Eigennutz braucht nicht das ausschliessliche Mot...
  8. 109 IV 117
    Relevanz
    32. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 5. Dezember 1983 i.S. B. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 198/199 StGB; Gewinnsucht. Der Tatbestand der Kuppelei ist erfüllt, sobald der Täter der Unzucht Vorschub leistet, um sich finanzielle Vorteile zu verschaffen; ein besonders intensives Gewinnstreben ist nicht erforderlich (Präzisierung der Rechtspr...
  9. 81 IV 42
    Relevanz
    8. Urteil des Kassationshofes vom 10. Januar 1955 i.S. W. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich.
    Regeste [D, F, I] Art. 11, 345, 365, 397 StGB. a) Ob die Revisionsinstanz die Erheblichkeit neuer Tatsachen für die Strafzumessung selber prüfen kann oder diesen Entscheid dem Sachrichter im wiederaufzunehmenden Verfahren vorzubehalten hat, bestimmt das kantonale Recht. ...
  10. 81 IV 107
    Relevanz
    23. Urteil des Kassationshofes vom 13. Mai 1955 i. S. Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich gegen M.
    Regeste [D, F, I] Art. 206 StGB. In welchem Verhalten kann ein zur Unzucht anlockender Antrag liegen?

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Beispiel: Baubewilligung -Gewässerschutz