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114 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://102-V-242
  1. 91 II 52
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    6. Sentenza 25 marzo 1965 della II Corte civile nella causa Spiess contro Hutterli.
    Regeste [D, F, I] Berufung. Begriff der Zivilrechtsstreitigkeit (Art. 44 ff. OG). Das kantonale Urteil über ein Gesuch der Erben an den Willensvollstrecker, es sei ihnen ein Vorschuss auf ihr Erbbetreffnis auszurichten, unterliegt nicht der Berufung.
  2. 95 II 157
    Relevanz
    21. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung vom 18. Februar 1969 i.S. Genossenschaft zum Schutze der privaten Aktionäre der BLS gegen Berner Alpenbahngesellschaft Bern-Lötschberg-Simplon.
    Regeste [D, F, I] Art. 697 OR. Das Recht auf Auskunfterteilung ist ein selbständiges Mitgliedschaftsrecht des Aktionärs (Erw. 4). Der Grundsatz der Gleichbehandlung gewährleistet keine absolute Gleichbehandlung aller Aktionäre. Er ist nicht verletzt, wenn die unterschied...
  3. 98 Ia 22
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    5. Urteil vom 26. Januar 1972 i.S. AG für Wohnungseigentum gegen Stadtgemeinde Zug und Rekurskommission des Kantons Zug.
    Regeste [D, F, I] Art. 4 BV; Nachsteuerverfahren. Rechtsnatur der Nachsteuer. Wieweit kann im Nachsteuerverfahren auf eine frühere, in Rechtskraft erwachsene Veranlagung zurückgekommen werden?
  4. 117 II 530
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    97. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 15. November 1991 i.S. A. gegen S. (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Art. 620 ff. ZGB; bäuerliches Erbrecht. Verkauft der Erblasser sein landwirtschaftliches Gewerbe zu seinen Lebzeiten einem zukünftigen Erben, so finden die Bestimmungen des bäuerlichen Erbrechts keine Anwendung. Der Erwerber muss daher zur Übernahme des...
  5. 129 III 60
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    10. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung i.S. X. gegen Y. (Nichtigkeitsbeschwerde) 5C.148/2002 vom 25. Oktober 2002
    Regeste [D, F, I] Art. 137 und Art. 172 ff. ZGB; Massnahmen zur Regelung des Getrenntlebens. Für die Zeit vor Rechtshängigkeit der Scheidung trifft das Eheschutzgericht sämtliche Massnahmen zur Regelung des Getrenntlebens, für die Zeit danach ist hierfür das Scheidungsge...
  6. 142 III 788
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    100. Auszug aus dem Urteil der I. zivilrechtlichen Abteilung i.S. A. AG gegen B. AG (Beschwerde in Zivilsachen) 4A_150/2016 vom 9. Dezember 2016
    Regeste [D, F, I] Art. 90 und 93 ZPO, Art. 52 BGG; Klagenhäufung, Streitwert. Klagenhäufung bei Ansprüchen, die aufgrund ihrer Streitwerte einzeln betrachtet nicht in der gleichen Verfahrensart und vom gleichen Gericht zu beurteilen wären (E. 4).
  7. 139 III 33
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    5. Auszug aus dem Urteil der I. zivilrechtlichen Abteilung i.S. X. GmbH gegen Y. Stiftung und Z. AG (subsidiäre Verfassungsbeschwerde) 4D_66/2012 vom 3. Dezember 2012
    Regeste [D, F, I] Kostenverteilung bei vorsorglicher Beweisführung (Art. 107 Abs. 1 lit. f und Art. 158 ZPO). Kostenverteilung bei einer vorsorglichen Beweisführung in einem eigenständigen Verfahren, wenn die Gesuchsgegnerin Ergänzungsfragen stellt (E. 2-5).
  8. 139 III 358
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    50. Auszug aus dem Urteil der II. zivilrechtlichen Abteilung i.S. X. gegen Y. (Beschwerde in Zivilsachen) 5A_352/2013 vom 22. August 2013
    Regeste [D, F, I] Art. 106 Abs. 1 und Art. 107 Abs. 1 lit. c ZPO; Kostenverteilung im Scheidungsverfahren. Bei Rückzug der Scheidungsklage sind die Prozesskosten grundsätzlich der klagenden Partei aufzuerlegen (E. 3).
  9. 124 I 255
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    32. Auszug aus dem Urteil der I. öffentlichrechtlichen Abteilung vom 28. Juli 1998 i.S. X. und Y. gegen Weggenossenschaft Frittenbach-Geissbühl und Verwaltungsgericht des Kantons Bern (staatsrechtliche Beschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 89 Abs. 1 OG (Fristversäumnis wegen fehlerhafter Rechtsmittelbelehrung). Art. 107 Abs. 3 OG gilt sinngemäss auch im staatsrechtlichen Beschwerdeverfahren (E. 1a). Art. 87 OG (Anfechtbarkeit von letztinstanzlichen Zwischenentscheiden). Der Zwischene...
  10. 140 III 444
    Relevanz
    64. Auszug aus dem Urteil der II. zivilrechtlichen Abteilung i.S. X. AG gegen Y. (Beschwerde in Zivilsachen) 5A_126/2014 vom 10. Juli 2014
    Regeste [D, F, I] Art. 99 ZPO; Bezifferung des Antrags auf Sicherstellung der Parteientschädigung. Der Antrag auf Sicherstellung der Parteientschädigung (Art. 99 ZPO) muss nicht beziffert werden (E. 3.2).

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