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662 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://103-IV-134
  1. 133 III 620
    Relevanz
    83. Auszug aus dem Urteil der II. zivilrechtlichen Abteilung i.S. X. gegen Y. (Berufung) 5C.256/2006 vom 21. Juni 2007
    Regeste [D, F, I] Einrede mangelnden neuen Vermögens (Art. 265a SchKG). Die Einrede mangelnden neuen Vermögens steht dem ehemaligen Konkursiten nicht nur in einer gestützt auf einen Konkursverlustschein gegen ihn erhobenen Betreibung zu, sondern auch dann, wenn einer von...
  2. 88 III 59
    Relevanz
    12. Entscheid vom 14. Juni 1962 i.S. de Ry.
    Regeste [D, F, I] Nachpfändung neu entdeckter Vermögensstücke des Schuldners auf Begehren eines Gläubigers, dessen Forderung nach der Schätzung des Beamten durch die bereits gepfändeten Gegenstände nicht gedeckt ist (Art. 115 Abs. 2 SchKG). Dahingehende Begehren können n...
  3. 99 Ia 19
    Relevanz 11%
    3. Auszug aus dem Urteil vom 21. Januar 1973 i.S. X. AG gegen Y. und Appellationshof (III. Zivilkammer) des Kantons Bern
    Regeste [D, F, I] Art. 265 Abs. 2 SchKG. Betreibung aufgrund eines Konkursverlustscheins; neues Vermögen. Arbeitsverdienst als neues Vermögen im Sinne von Art. 265 Abs. 2 SchKG. Verhältnis zum betreibungsrechtlichen Notbedarf im Sinne von Art. 93 SchKG.
  4. 90 III 105
    Relevanz 11%
    24. Entscheid vom 16. November 1964 i.S. Bulla.
    Regeste [D, F, I] Einrede des mangelnden neuen Vermögens (Art. 265 Abs. 2 SchKG): Sie kann vom Schuldner gegenüber dem Gläubiger, der eine ausländische Verlustscheinforderung aus Konkurs betreibt, nicht erhoben werden. Die Einrede setzt voraus, dass sein ganzes, in der S...
  5. 107 IV 88
    Relevanz 10%
    26. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 5. November 1981 in Sachen S. gegen Regierung des Kantons Graubünden (Verwaltungsgerichtsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 38 Ziff. 3 StGB. Auch Weisungen im wirtschaftlichen Bereich sind zulässig; überschuldete oder wirtschaftlich gefährdete Verurteilte haben einschneidende Beschränkungen ihrer Handlungsfähigkeit hinzunehmen, die den Anordnungen eines Vormundes ähnlic...
  6. 108 III 33
    Relevanz 10%
    13. Extrait de l'arrêt de la IIe Cour civile du 31 mars 1982 dans la cause X. contre Y. (recours de droit public)
    Regeste [D, F, I] Art. 265 Abs. 2 SchKG; Erlangung neuen Vermögens. Berücksichtigung des Sparanteils einer gemischten Lebensversicherung, die zur Sicherstellung von Bankkonten hingegeben wurde, bei der Festsetzung des pfändbaren Betrages nach Erlangung neuen Vermögens.
  7. 116 III 66
    Relevanz 10%
    15. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 19. September 1990 i.S. J.-AG gegen F. M. (staatsrechtliche Beschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 81 und Art. 265 Abs. 1 SchKG. Der Konkursverlustschein bildet keinen urkundlichen Beweis für den Bestand einer Gegenforderung, die dem Begehren um definitive Rechtsöffnung im Sinne von Art. 81 Abs. 1 SchKG verrechnungsweise entgegengehalten werden ...
  8. 129 III 385
    Relevanz 10%
    63. Extrait de l'arrêt de la IIe Cour civile dans la cause X. contre Y. ainsi que Chambre des recours du Tribunal cantonal du canton de Vaud (recours de droit public) 5P.271/2002 du 10 avril 2003
    Regeste [D, F, I] Art. 265 Abs. 2 SchKG; Bestimmung des Grenzwertes für die Annahme neuen Vermögens. Der Grenzwert für die Annahme neuen Vermögens entspricht dem Betrag, der dem Schuldner erlaubt, einen standesgemässen Lebensunterhalt zu bestreiten und Ersparnisse zu bil...
  9. 108 IV 152
    Relevanz 10%
    37. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 6. Dezember 1982 i.S. Generalprokurator des Kantons Bern gegen H. (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 41 Ziff. 2 StGB. Die Anordnung einer speziellen Arbeitsleistung als Sühne ist kein zulässiger Weisungsinhalt.
  10. 83 IV 65
    Relevanz 10%
    16. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 29. März 1957 i.S. Morger gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich.
    Regeste [D, F, I] Art. 41 StGB; Verhältnis zwischen Ziff. 1 und 2. Die richterliche Weisung nach Ziff. 2 ist nur zur Unterstützung desjenigen zulässig, der die in Ziff. 1 abschliessend geregelten Voraussetzungen des bedingten Strafvollzuges erfüllt.

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