Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Zurück zur Einstiegsseite
Grössere Schrift
 
 
 
65 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://105-IV-322
  1. 86 III 36
    Relevanz
    13. Entscheid vom 10. Mai 1960 i.S. Zürcher.
    Regeste [D, F, I] Retention (Art. 283 SchKG). Prüfungsbefugnis der Betreibungsbehörden mit Bezug auf die Frage, ob das vom Vermieter geltend gemachte Retentionsrecht nach Art. 272 OR bestehe. Zur Sicherung von Ersatzansprüchen aus Art. 269 OR oder von Schadenersatzansprü...
  2. 129 III 395
    Relevanz
    >65. Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer i.S. Pensionskasse X. und Pensionskasse Y. (Beschwerde) 7B.65/2003 vom 26. Juni 2003
    Regeste [D, F, I] Retentionsverzeichnis (Art. 283 SchKG; Art. 268 OR). Aufnahme eines Retentionsverzeichnisses gegenüber einem Schuldner, dem die provisorische Nachlassstundung bewilligt worden ist (E. 2.2). Für die Aufnahme eines Retentionsverzeichnisses zur Sicherung v...
  3. 116 III 49
    Relevanz
    11. Schreiben an die kantonalen Aufsichtsbehörden und an die Betreibungs- und Konkursämter 20.7.1990.
    Regeste [D, F, I] Obligationenrecht (Miete und Pacht). Änderung vom 15. Dezember 1989.
  4. 101 II 91
    Relevanz
    19. Urteil der I. Zivilabteilung vom 24. Februar 1975 i.S. Unitra AG gegen Kölliker.
    Regeste [D, F, I] Retentionsrecht des Vermieters an Sachen Dritter. 1. Art. 273 Abs. 2 OR. Unterlässt der Vermieter die Kündigung, so wird ein bereits entstandenes Retentionsrecht nicht rückwirkend aufgehoben (Erw. 1). 2. Art. 274 Abs. 2 OR. Heimliches Wegschaffen von Re...
  5. 83 III 135
    Relevanz
    36. Arrêt du 13 décembre 1957 dans la cause St. SA
    Regeste [D, F, I] Retentionsrecht des Vermieters. Hat der Mieter einen Zahlungsbefehl für Mietzins zugestellt erhalten und eine Retentionsurkunde empfangen, und hat er weder Rechtsvorschlag erhoben noch Beschwerde geführt, so ist die Summe, die er zur Vermeidung einer Rü...
  6. 110 III 53
    Relevanz
    15. Auszug aus dem Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 20. Dezember 1984 i.S. W. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Art. 92 Ziff. 3 SchKG. Ist ein Bürocomputer ein zur Ausübung des Berufes als selbständiger Buchhalter und Treuhänder notwendiges Werkzeug?
  7. 90 III 99
    Relevanz
    23. Arrêt du 2 décembre 1964 dans la cause Schiumarini.
    Regeste [D, F, I] Betreibung für Miet- und Pachtzinse. Retentionsrecht. 1. Will der Schuldner das Retentionsrecht des Vermieters bestreiten, so hat er Rechtsvorschlag zu erheben. Will er dagegen die Pfändbarkeit der in der Retentionsurkunde verzeichneten Gegenstände best...
  8. 122 III 327
    Relevanz
    60. Kreisschreiben Nr. 37 des Schweizerischen Bundesgerichts an die kantonalen Aufsichtsbehörden in Schuldbetreibungs- und Konkurssachen, für sich und zuhanden der untern Aufsichtsbehörden und der Betreibungs- und Konkursämter (Vom 7. November 1996)
    Regeste [D, F, I] Bereinigung der Kreisschreiben, Anweisungen, Schreiben und Bescheide
  9. 104 III 25
    Relevanz
    8. Auszug aus dem Entscheid vom 8. Mai 1978 i.S. F.
    Regeste [D, F, I] Retentionsrecht des Vermieters. 1. Werden die in das Retentionsverzeichnis aufgenommenen Gegenstände von einem Dritten, der daran das Eigentum beansprucht, aus den Mieträumen entfernt, so kann der Vermieter jederzeit ihre Rückverbringung verlangen, ohne...
  10. 102 III 109
    Relevanz
    19. Entscheid vom 21. Januar 1976 i.S. B.
    Regeste [D, F, I] Betreibungshandlungen während der Nachlassstundung (Art. 297 SchKG). 1. Während der Dauer der Nachlassstundung darf eine Betreibung auf Faustpfandverwertung nicht fortgesetzt werden (Erw. 1). 2. Werden in einer Betreibung für Mietzinsforderungen die auf...

Suchtipp

In der Dokumentenansicht können Sie mit einem Tastendruck auf 'n' zur nächsten und mit 'p' zur vorherigen Fundstelle im Dokument springen.