Regeste
1. Art. 55 Abs. 1 lit. c OG. Die Berufung kann nicht durch Verweisung auf Ausführungen begründet werden, die vor dem kantonalen Gericht gemacht worden sind (Erw. 1).
2. Art. 21 OR, Übervorteilung.
a) Notlage einer Aktiengesellschaft (Erw. 2).
b) Offenbares Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung bei Erneuerung von Wechseln zu hohem Diskont (Erw. 3).
c) Wenn der Übervorteilte den Vertrag im ganzen nicht halten will, kann der andere nicht verlangen, dass er ihn wenigstens teilweise erfülle (Erw. 4).