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479 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://114-IA-286
  1. 112 IV 13
    Relevanz
    4. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 19. März 1986 i.S. L. c. Staatsanwaltschaft des Kantons Thurgau (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 139 Ziff. 1bis StGB. Mitführen einer Schusswaffe oder einer anderen gefährlichen Waffe zum Zwecke des Raubes. Ein Hammer ist nicht eine gefährliche Waffe im Sinne dieser Bestimmung.
  2. 113 IV 60
    Relevanz
    19. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 7. August 1987 i.S. X. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Thurgau (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 137 Ziff. 2 Abs. 3 und 139 Ziff. 1bis StGB; andere gefährliche Waffe . 1. Eine Pistole, mit der Tränengaspatronen verschossen werden können, ist eine Waffe. Dasselbe gilt für einen Tränengasspray. 2. Wird mit den genannten Waffen CN-Gas eingesetzt,...
  3. 110 IV 77
    Relevanz
    24. Sentenza della Corte di cassazione penale del 3 settembre 1984 nella causa B. c. Procura pubblica sottocenerina (ricorso per cassazione)
    Regeste [D, F, I] Art. 139 Ziff. 1bis StGB. Raub. Wer eine Schusswaffe oder eine andere gefährliche Waffe benützt, kann nicht verlangen, dass er lediglich nach Art. 139 Ziff. 1bis StGB bestraft werde. Diese Bestimmung ist nur auf jenen Täter anwendbar, welcher zum Zweck ...
  4. 120 IV 317
    Relevanz
    52. Extrait de l'arrêt de la Cour de cassation pénale du 17 novembre 1994 en la cause S. c. Ministère public du canton du Valais (pourvoi en nullité)
    Regeste [D, F, I] Art. 137 Ziff. 2 und Art. 139 Ziff. 2 StGB; qualifizierter Diebstahl und qualifizierter Raub. Selbst wenn zwei Personen nicht genügen sollten, um eine Bande zu bilden (Art. 137 Ziff. 2 Abs. 2 und Art. 139 Ziff. 2 Abs. 2 StGB), sind jedenfalls beim Vorli...
  5. 111 IV 49
    Relevanz
    14. Urteil des Kassationshofes vom 17. April 1985 i.S. Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich gegen S. (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 139 Ziff. 1 und Ziff. 1bis StGB. Spielzeugwaffen, defekte Schusswaffen oder solche, für die der Täter keine Munition greifbar hat, werden von Art. 139 Ziff. 1bis StGB nicht erfasst, sofern sie nicht als andere gefährliche Waffen (d.h. als Gegenstän...
  6. 112 IV 16
    Relevanz
    6. Urteil des Kassationshofes vom 13. März 1986 i.S. Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Landschaft gegen St. und G. (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 139 Ziff. 3 StGB. Raub unter Drohung mit scharf geladener Schusswaffe. Eine konkrete Lebensgefahr für das Opfer ist auch dann zu bejahen, wenn ein Trommelrevolver so geladen ist, dass der Abzugshebel bis zur Schussabgabe mehrmals betätigt werden mu...
  7. 107 IV 163
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    47. Extrait de l'arrêt de la Cour de cassation pénale du 2 décembre 1981 dans la cause A. contre Ministère public du canton de Vaud (pourvoi en nullité)
    Regeste [D, F, I] Art. 129 StGB. Lebensgefährdung. 1. Die Erfüllung dieses Tatbestandes setzt nicht voraus, dass der Täter die Verwirklichung der Gefahr, sei es auch nur eventuell, gewollt hat, denn sonst wäre er wegen vorsätzlicher Begehung des entsprechenden Verletzung...
  8. 111 IV 127
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    33. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 19. November 1985 i.S. H. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 139 Ziff. 3 StGB. Lebensgefahr des Opfers. Raub unter Einsatz scharf geladener Schusswaffen (Bestätigung der Rechtsprechung).
  9. 107 IV 110
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    32. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 26. März 1981 i.S. Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich gegen Z. und H. (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 139 Ziff. 2 StGB. Schwerer Raub durch Bedrohung mit dem Tode. Die Todesdrohung muss objektiv unmittelbar ausführbar sein und das Opfer in erhebliche Todesgefahr versetzt werden. Auf die Bereitschaft oder Absicht des Täters, die Todesdrohung notfall...
  10. 114 V 190
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    38. Auszug aus dem Urteil vom 13. Mai 1988 i.S. L. gegen Bundesamt für Militärversicherung und Zivilgericht des Kantons Glarus
    Regeste [D, F, I] Art. 7 Abs. 1 MVG: Kürzung von Versicherungsleistungen. Nach Art. 7 Abs. 1 MVG kann - anders als im Bereich des IVG (Art. 7 Abs. 1) oder des UVG (Art. 37) - selbst dann von einer Kürzung Umgang genommen werden, wenn an sich die Voraussetzungen hiezu geg...

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