Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Zurück zur Einstiegsseite
Grössere Schrift
 
 
 
372 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://119-III-51
  1. 111 III 63
    Relevanz
    15. Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 29. November 1985 i.S. B. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Art. 68 Abs. 1 und 144 Abs. 3 SchKG (Leistung und Rückerstattung des Kostenvorschusses). Der Kostenvorschuss ist von jenem Gläubiger zu leisten, der das Verwertungsbegehren gestellt hat. Hat ein Gläubiger einer nachgehenden Pfändungsgruppe das Verwertun...
  2. 89 III 1
    Relevanz
    1. Entscheid vom 7. Januar 1963 i.S. Fouché.
    Regeste [D, F, I] Schweizerisches Spezialdomizil (Wahldomizil) eines im Auslande wohnenden Schuldners (Art. 50 Abs. 2 SchKG). Ein solches für Massnahmen des Gläubigers geltendes Domizil fällt nicht notwendigerweise mit dem Orte zusammen, wo der Schuldner die Verbindlichk...
  3. 84 III 29
    Relevanz
    10. Entscheid vom 25. April 1958 i.S. X.
    Regeste [D, F, I] Lohnpfändung zugleich für eine Alimenten- und eine gewöhnliche Betreibung ohne Berücksichtigung der laufenden, das Existenzminimum voll in Anspruch nehmenden Alimentenverpflichtung: Aus den Lohneingängen ist vorab die Ah.mentenbetreibung zu befriedigen.
  4. 86 III 53
    Relevanz
    16. Entscheid vom 23. August 1960 i.S. K.
    Regeste [D, F, I] Pfändung des Rein-Einkommens aus selbständiger Berufstätigkeit (entsprechende Anwendung des Art. 93 SchKG). 1. Pflicht des Betreibungsamtes, die zur Ermittlung des allfällig pfändbaren Teilbetrages des Reinverdienstes wesentlichen Tatsachen abzuklären. ...
  5. 103 III 13
    Relevanz
    4. Auszug aus dem Entscheid vom 29. September 1977 i.S. H.
    Regeste [D, F, I] Kollokationsplan (Art. 247 SchKG). 1. Ein Kollokationsplan, der keine klare Entscheidung darüber enthält, ob eine angemeldete Forderung zugelassen werde oder nicht, kann mit Beschwerde angefochten werden (E. 2, E. 3). 2. Kollokation der gemäss Art. 291 ...
  6. 97 III 16
    Relevanz
    5. Entscheid vom 14. Januar 1971 i.S. Räber.
    Regeste [D, F, I] Unpfändbare Rente und Lohnpfändung (Art. 92 und 93 SchKG). Das Erwerbseinkommen eines Schuldners, der eine unpfändbare Rente bezieht, ist so weit pfändbar, als es den durch die Rente nicht gedeckten Teil des Notbedarfs übersteigt. Das gilt auch für den ...
  7. 103 III 21
    Relevanz
    5. Auszug aus dem Entscheid vom 13. September 1977 i.S. K.
    Regeste [D, F, I] Anfechtung von Gläubigerbeschlüssen. Legitimation des unbeschränkt haftenden Gesellschafters der Gemeinschuldnerin; Kognition der Aufsichtsbehörden (E. 1). Beschlussfassung auf dem Zirkularweg (E. 4). Vergleichsabschlussrecht des Gläubigerausschusses. E...
  8. 94 III 19
    Relevanz
    5. Auszug aus dem Entscheid vom 31. Mai 1968 i.S. Frey.
    Regeste [D, F, I] Kostenrechnung des Sachwalters im Nachlassverfahren. 1. Ersatz der notwendigen Auslagen (Art. 11 Abs. 1 GebT). Zu den Telephontaxen darf kein sog. Abonnementszuschlag erhoben werden (Erw. 2). 2. Durch die Gebühren für vorgeschriebene oder durch die Umst...
  9. 81 III 138
    Relevanz
    38. Auszug aus dem Entscheid vom 11. Oktober 1955 i. S. Schildknecht.
    Regeste [D, F, I] Unpfändbarkeit von Berufswerkzeugen (Art. 92 Ziff. 3 SchKG). Begriff des Berufs. Berücksichtigung eines Saisonberufs (Fischerei). Rekurs an das Bundesgericht. Unzulässige Nova (Art. 79 Abs. 1 OG).
  10. 85 III 137
    Relevanz
    31. Entscheid vom 18. September 1959 i.S. Hagist.
    Regeste [D, F, I] 1. Verfügung des Betreibungsamtes im Hinblick auf die Art. 157 und 158 SchKG betreffend den Abschluss einer Grundpfandbetreibung, die erst nach rechtskräftiger Verwertung der Liegenschaft durch nachträglichen Rechtsvorschlag gehemmt worden und in der Fo...

Suchtipp

Um das exakte Vorkommen eines Wortes zu garantieren, setzen Sie direkt davor ein Pluszeichen (+).
Beispiel: Werbeverbot +Fernsehverordnung