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186 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://121-IV-272
  1. 91 III 81
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    16. Entscheid vom 3. Dezember 1965 i.S. Heiss.
    Regeste [D, F, I] Lohnpfändung. Art. 93 SchKG. 1. Wohnt der Schuldner nicht im Kreis des die Betreibung durchführenden Amtes, so steht es diesem Amte frei, eine Lohnpfändung selber (nach Abklärung der tatsächlichen Verhältnisse auf dem Weg der Rechtshilfe) zu vollziehen ...
  2. 85 III 31
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    7. Entscheid vom 29. Januar 1959 i.S. M.
    Regeste [D, F, I] Lohnpfändung. Zulässigkeit der Beschwerde, mit welcher der Schuldner die Auszahlung eines vom Betreibungsamt zu Unrecht eingezogenen Lohnbetrags verlangt. Vollzug der Lohnpfändung bei einem Schuldner, der von seiner Ehefrau einen Beitrag an die eheliche...
  3. 95 III 39
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    8. Entscheid vom 26. September 1969 i.S. Schällibaum.
    Regeste [D, F, I] Lohnabtretung. Festsetzung des nicht abtretbaren Lohnbetrags. 1. Der in Art. 226 e Abs. 1 OR für den Geltungsbereich der Art. 226 a ff. OR ausgesprochene Grundsatz, dass künftige Lohnforderungen nur abgetreten werden können, soweit sie pfändbar sind, gi...
  4. 120 III 16
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    8. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 7. April 1994 i.S. Rudolf M. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Berechnung des Existenzminimums (Art. 93 SchKG, Art. 2 ZGB). Dem Schuldner, der entgegen einer gerichtlichen Obhutsregelung seine Kinder zu sich nimmt und in natura für ihren Unterhalt aufkommt, stehen bei der Berechnung seines Existenzminimums keine Un...
  5. 82 III 23
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    9. Entscheid vom 7. März 1956 i.S. Gebr. Rosenzweig.
    Regeste [D, F, I] Das Existenzminimum des Schuldners und seiner Familie, das nach Art. 93 SchKG bei einer Lohnpfändung vorbehalten bleibt, erhöht sich, wenn der Schuldner unentbehrliches, nach Art. 92 Ziff. 1 SchKG unpfändbares Mobiliar auf Abzahlung gekauft hat, um den ...
  6. 128 III 337
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    61. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer i.S. X. (Beschwerde) 7B.68/2002 vom 25. Juni 2002
    Regeste [D, F, I] Art. 93 Abs. 1 SchKG; Lohnpfändung, Notbedarf. Überprüfungsbefugnis des Bundesgerichts (E. 3a). Raumkosten für Haustiere fallen nicht unter die Wohnkosten des Schuldners (E. 3b). Die durchschnittlichen Auslagen für den Unterhalt und die Pflege von Haust...
  7. 129 III 526
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    83. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer i.S. Z. (Beschwerde) 7B.150/2003 vom 17. Juli 2003
    Regeste [D, F, I] Art. 93 Abs. 1 SchKG; Lohnpfändung, Notbedarf, Wohnkosten. Bei der Herabsetzung übersetzter Wohnkosten eines Schuldners mit einem langjährig unkündbaren Mietvertrag muss nicht der nächste ordentliche Kündigungstermin abgewartet werden (E. 2.1-2.4). Ange...
  8. 108 III 10
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    5. Auszug aus dem Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 8. Februar 1982 i.S. Bachmann (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Lohn- bzw. Verdienstpfändung. Die Betreibungsbehörden haben die Einkommensverhältnisse des Schuldners im Zusammenhang mit einer Lohn- oder Verdienstpfändung von Amtes wegen abzuklären. Dies gilt nicht, wenn der Schuldner im Beschwerdeverfahren prozessua...
  9. 114 III 12
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    4. Auszug aus dem Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 7. Juli 1988 i.S. P. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Art. 93 SchKG: Berechnung des Existenzminimums. Wenn beide Ehegatten Einkommen erzielen. Berücksichtigung der Wohnkosten. 1. Bei der Berechnung der pfändbaren Lohnquote ist zunächst das Einkommen beider Ehegatten und ihr gemeinsames Existenzminimum zu b...
  10. 115 III 103
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    23. Auszug aus dem Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 18. August 1989 i.S. S. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Pfändung der dem Ehegatten nach Art. 159, 163 und 164 ZGB zustehenden Beträge. 1. Ein sich aus der ehelichen Beistandspflicht ergebender Anspruch ist nicht pfändbar, soweit er nicht zum ehelichen Unterhalt im Sinne von Art. 163 oder 164 ZGB gehört (E. 3...

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