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914 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://126-V-455
  1. 100 V 88
    Relevanz
    22. Urteil vom 4. September 1974 i.S. Wittwer gegen Ausgleichskasse schweizerischer Elektrizitätswerke und AHV-Rekurskommission des Kantons Zürich
    Regeste [D, F, I] Art. 23 Abs. 2 AHVG. Unerheblich für den Anspruch der geschiedenen Frau auf Witwenrente ist, ob die Pflicht des Ehemannes zur Leistung von Unterhaltsbeiträgen auf einen bestimmten Zeitpunkt (vor oder nach seinem Tode) beschränkt war.
  2. 113 V 113
    Relevanz
    18. Urteil vom 7. Juli 1987 i.S. Bundesamt für Sozialversicherung gegen Z. und Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden
    Regeste [D, F, I] Art. 42 Abs. 2 lit. c und d AHVG: Ausserordentliche Rente ohne Einkommensgrenze. Der Anspruch nach Art. 42 Abs. 2 lit. d AHVG erlischt, wenn die geschiedene Frau einen Mann heiratet, der nicht die gleiche Zahl von Beitragsjahren aufweist wie sein Jahrga...
  3. 111 V 51
    Relevanz
    14. Auszug aus dem Urteil vom 14. Februar 1985 i.S. Bavier gegen Ausgleichskasse Schweizer Wirteverband und Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden
    Regeste [D, F, I] Art. 85 Abs. 2 AHVG. Das Bundesrecht schreibt den Kantonen in Art. 85 Abs. 2 lit. h AHVG nur den Grundsatz der Revisionsmöglichkeit bei Vorliegen der beiden klassischen Revisionsgründe (neue Tatsachen oder Beweismittel, Einwirken durch Verbrechen oder V...
  4. 101 V 94
    Relevanz
    17. Auszug aus dem Urteil vom 18. Februar 1975 i.S. Lauchenauer gegen Ausgleichskasse des Kantons Thurgau und Rekurskommission des Kantons Thurgau für die AHV
    Regeste [D, F, I] Begriff der Gewinnungskosten gemäss Art. 9 Abs. 2 lit. a AHVG (Erw. 3). Darunter fallen nicht Pfrundleistungen als Gegenwert für die Abtretung eines Betriebes.
  5. 121 V 181
    Relevanz
    28. Auszug aus dem Urteil vom 13. November 1995 i.S. Ausgleichskasse des Kantons Bern gegen S. und Verwaltungsgericht des Kantons Bern
    Regeste [D, F, I] Art. 8 AHVG, Art. 19 und 21 AHVV. Einkommen aus nebenberuflich ausgeübter selbständiger Erwerbstätigkeit eines im Hauptberuf Unselbständigerwerbenden. Die Verwaltungsweisung, wonach der Beitrag in Anwendung des niedrigsten Ansatzes der sinkenden Skala z...
  6. 104 V 5
    Relevanz
    2. Urteil vom 13. März 1978 i.S. A. gegen Ausgleichskasse des Kantons Graubünden und Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden
    Regeste [D, F, I] Verrechnung der Leistungen (Art. 50 IVG und 20 Abs. 2 AHVG). Der Verrechnungsausschluss des Art. 213 Abs. 2 SchKG gilt im Anwendungsbereich des Art. 20 Abs. 2 AHVG nicht.
  7. 98 V 251
    Relevanz
    62. Auszug aus dem Urteil vom 7. November 1972 i.S. Ineichen gegen Ausgleichskasse des Kantons Luzern und Versicherungsgericht des Kantons Luzern
    Regeste [D, F, I] Art. 11 Abs. 1 AHVG. Massgebend für die Beurteilung von Gesuchen um teilweisen Erlass geschuldeter Beiträge ist die wirtschaftliche Lage des Schuldners im Zeitpunkt, da er bezahlen sollte.
  8. 112 V 257
    Relevanz
    45. Auszug aus dem Urteil vom 1. September 1986 i.S. Matthey gegen Ausgleichskasse des Kantons Solothurn und Versicherungsgericht des Kantons Solothurn
    Regeste [D, F, I] Art. 25 Abs. 1 AHVG und Art. 48 Abs. 4 AHVV: Berechnung der Mutterwaisenrente. - Die Delegation der Befugnis zur Regelung der Mutterwaisenrente gemäss Art. 25 Abs. 1 Satz 2 AHVG ist umfassend und räumt dem Bundesrat einen weiten Ermessensspielraum ein. ...
  9. 107 V 127
    Relevanz
    27. Auszug aus dem Urteil vom 10. April 1981 i.S. Bregenzer gegen Ausgleichskasse des Kantons Zürich und AHV-Rekurskommission des Kantons Zürich
    Regeste [D, F, I] Art. 85 Abs. 2 lit. f AHVG. Parteientschädigung bei Abschreibung des Prozesses wegen Gegenstandslosigkeit (Präzisierung der Rechtsprechung).
  10. 111 V 1
    Relevanz
    1. Auszug aus dem Urteil vom 10. Januar 1985 i.S. Ausgleichskasse des Kantons Zürich gegen Schrepfer und AHV-Rekurskommission des Kantons Zürich
    Regeste [D, F, I] Art. 16 Abs. 2, Art. 20 Abs. 2 AHVG, Art. 43 AHVV, Art. 590 Abs. 1 ZGB. Eine im öffentlichen Inventar schuldhaft nicht angemeldete Beitragsforderung geht unter und kann nicht mehr mit Leistungen an die Hinterlassenen verrechnet werden.

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