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67 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://127-III-181
  1. 84 III 13
    Relevanz
    4. Entscheid vom 28. März 1958 i.S. T.
    Regeste [D, F, I] Rechtsvorschlag. Hat der Schuldner nachweisbar Rechtsvorschlag erhoben, so kann ihm die Angabe im Gläubigerdoppel des Zahlungsbefehls, es sei kein Rechtsvorschlag erfolgt, nicht schaden. Die Unrichtigkeit dieser Angabe kann durch einen Bericht des Betre...
  2. 98 III 27
    Relevanz
    5. Entscheid vom 26. April 1972 i.S. L.
    Regeste [D, F, I] Rechtsvorschlag (Art. 74 SchKG). Befugnis des Betriebenen, bei der Zustellung des Zahlungsbefehls durch die Post gegenüber dem Postboten oder - im Falle der Abholung auf dem Postamt - gegenüber dem Schalterbeamten sogleich mündlich oder schriftlich Rech...
  3. 97 III 12
    Relevanz
    4. Auszug aus dem Entscheid vom 22. Februar 1971 i.S. M.
    Regeste [D, F, I] Fristwahrung durch Postaufgabe. Art. 32 SchKG stellt die Postaufgabe einer an eine Amtsstelle gerichteten Sendung, die eine an eine Frist gebundene Mitteilung (hier: eine Rechtsvorschlagserklärung) enthält, der Übergabe dieser Mitteilung an die Amtsstel...
  4. 131 III 398
    Relevanz
    50. Estratto della sentenza della I Corte civile nella causa X. contro A. (ricorso per riforma) 4C.5/2005 del 13 maggio 2005
    Regeste [D, F, I] Lugano-Übereinkommen (LugÜ); Vereinbarung über die Zuständigkeit. Einheitliche Auslegung des Lugano Übereinkommens (E. 4). Prüfung der Gültigkeit einer Gerichtsstandsvereinbarung gemäss Art. 17 LugÜ (E. 5-7).
  5. 89 III 10
    Relevanz 10%
    3. Entscheid vom 23. April 1963 i.S. Simona
    Regeste [D, F, I] Teil-Rechtsvorschlag, Art. 74 Abs. 2 SchKG. Genaue Angabe des bestrittenen Teilbetrags ohne Nennung von Ziffern.
  6. 82 III 9
    Relevanz 9%
    3. Entscheid vom 3. Januar 1956 i. S. Sigrist.
    Regeste [D, F, I] Ein Rechtsvorschlag, der nur mit dem Mangel neuen Vermögens begründet wird, schliesst nicht den Verzicht auf die Bestreitung der Forderung in sich (Art. 75 SchKG).
  7. 86 III 84
    Relevanz 9%
    22. Entscheid vom 7. November 1960 i.S. Rickenbach.
    Regeste [D, F, I] Rechtsvorschlag. Art. 74 und 75 SchKG. Ein unbegrenzt lautender Rechtsvorschlag ist auf die ganze Betreibungssumme zu beziehen, auch wenn ihm eine Begründung beigefügt ist, die nur einen unbestimmten Teil der Forderung betrifft.

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