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233 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://127-III-193
  1. 109 II 177
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    40. Urteil der II. Zivilabteilung vom 16. Juni 1983 i.S. X. (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Namensänderung (Art. 30 ZGB). Lebt ein Kind geschiedener Eltern zusammen mit seiner Mutter bei deren Eltern und ist es in seiner Umgebung unter dem Familiennamen von Mutter und Grosseltern bekannt, so liegt ein wichtiger Grund zu einer Namensänderung im...
  2. 118 II 243
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    49. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 30. Juni 1992 i.S. Ehegatten Fry-Schmucki gegen Regierungsrat des Kantons Luzern (Verwaltungsgerichtsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 301 Abs. 4 ZGB und Art. 69 Abs. 2 ZStV. Eintragung eines Familiennamens als zweiter Vorname im Geburtsregister. 1. Der Zivilstandsbeamte hat zur Vermeidung einer Verwechslungsgefahr grundsätzlich einen von den Eltern gewählten Vornamen zurückzuweis...
  3. 121 III 145
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    31. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 5. April 1995 i.S. S. R. und A. R. gegen Regierungsrat des Kantons Bern (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Namensänderung bei einem Kind nicht verheirateter Eltern (Art. 30 Abs. 1 ZGB; Art. 270 Abs. 2 ZGB). Angesichts des in den letzten Jahren eingetretenen Sinneswandels in der Beurteilung ausserehelicher Kindesverhältnisse lässt sich allein in der Tatsache ...
  4. 120 II 276
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    53. Urteil der II. Zivilabteilung vom 14. September 1994 i.S. Reding (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Namensänderung. Die nachträgliche Eintragung der Partikel von vor einen Familiennamen, der in den massgebenden alten Büchern ohne diesen Zusatz eingetragen war und bei der Einführung des eidgenössischen Registers in dieser Form übernommen wurde, ist in ...
  5. 115 II 306
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    56. Extrait de l'arrêt de la IIe Cour civile du 23 août 1989 dans la cause E. (recours en réforme)
    Regeste [D, F, I] Art. 30 Abs. 1 ZGB. Selbst bei Anwendung grosszügiger Kriterien, wie sich dies im Falle eines Kindes aufdrängt, gebieten gesellschaftliche, psychologische und gefühlsmässige Gründe nicht, dem Kind die Annahme des Namens seines verstorbenen Vaters zu bew...
  6. 108 II 161
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    33. Urteil der II. Zivilabteilung vom 19. März 1982 i.S. X. (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Namensänderung (Art. 30 ZGB). Das Namensänderungsgesuch einer verheirateten Frau, es sei ihr zu gestatten, den vorehelichen Namen wieder anzunehmen (allenfalls unter Beifügung des ehelichen Namens), verstösst gegen Art. 161 Abs. 1 ZGB.
  7. 109 II 81
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    20. Arrêt de la IIe Cour civile du 21 avril 1983 dans la cause dame Bernaudat contre Conseil d'Etat du canton de Neuchâtel (recours en réforme)
    Regeste [D, F, I] Art. 30 Abs. 1 ZGB. Namensänderung bei einer in der Schweiz wohnhaften geschiedenen Frau ausländischer Staatsangehörigkeit. Die Regierung des Wohnsitzkantons ist befugt, bei einem Ausländer eine Namensänderung in Anwendung des schweizerischen Rechts zu ...
  8. 107 II 289
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    43. Extrait de l'arrêt de la IIe Cour civile du 5 novembre 1981 dans la cause X. contre Conseil d'Etat du canton du Valais (recours en réforme)
    Regeste [D, F, I] Art. 30 Abs. 1 ZGB. Namensänderung bei einem Kind nicht verheirateter Eltern, die zusammenleben. Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Konkubinat einer Familie im Sinne des Gesetzes gleichgestellt werden könne, so dass das Kind ein Interesse daran hat, ...
  9. 124 III 49
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    10. Extrait de l'arrêt de la IIe Cour civile du 4 décembre 1997 dans la cause C. contre H. et Département de justice et police et des transports du canton de Genève (recours de droit public)
    Regeste [D, F, I] Art. 4 BV und Art. 30 ZGB; Namensänderung, Anspruch auf rechtliches Gehör. Der unverheiratete Vater, dessen Namen das unmündige Kind trägt, hat Anspruch auf rechtliches Gehör im Namensänderungsverfahren dieses Kindes.
  10. 110 II 433
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    83. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 12. November 1984 i.S. L. gegen Justizdepartement des Kantons Basel-Stadt (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Namensänderung (Art. 30 ZGB). Lebt ein Kind geschiedener Eltern bei seiner Mutter, die nach der Scheidung wieder ihren Mädchennamen angenommen hat, so ist es nicht bundesrechtswidrig, die Namensänderung des Kindes erst zwei Jahre nach der Scheidung zu b...

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Beispiel: "Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn"