Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Zurück zur Einstiegsseite
Grössere Schrift
 
 
 
170 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://140-III-337
  1. 114 IV 11
    Relevanz
    4. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 27. Juni 1988 i.S. S. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zug (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 164 Ziff. 1 StGB; Art. 91 Abs. 1 SchKG. Pfändungsbetrug: Verheimlichen von Vermögenswerten, Auskunftspflicht. Der Schuldner hat in der Betreibung auf Pfändung auch auf im Ausland erzielte Einkünfte und dort gelegene Vermögensgegenstände hinzuweisen...
  2. 128 III 159
    Relevanz 12%
    29. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer i.S. A. gegen Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen für den Kanton Bern (Beschwerde) 7B.1/2002 vom 20. Februar 2002
    Regeste [D, F, I] Einkommenspfändung (Art. 93 SchKG). Berechnung des Existenzminimums eines im Konkubinat lebenden Schuldners (E. 3b).
  3. 85 III 67
    Relevanz 12%
    16. Auszug aus dem Entscheid vom 15. Juni 1959 i.S. Ammann.
    Regeste [D, F, I] Lohnpfändung. Art. 93 SchKG. Gesundheitspflege als Element des Notbedarfs. Zu berücksichtigen ist auch ein während der Lohnpfändungsdauer entstehender ausserordentlicher Bedarf (z.B. Zahnbehandlung).
  4. 86 III 10
    Relevanz 11%
    6. Auszug aus dem Entscheid vom 8. Januar 1960 i.S. Totag.
    Regeste [D, F, I] Lohnpfändung (Art. 93 SchKG). Berechnung des Notbedarfs. Bedeutung der von einer kantonalen Behörde aufgestellten Richtlinien.
  5. 86 III 15
    Relevanz 11%
    8. Entscheid vom 9. März 1960 i.S. R. & Cie.
    Regeste [D, F, I] Art. 93 SchKG. Pfändung des Einkommens aus selbständiger Berufstätigkeit (Naturarztpraxis).
  6. 91 IV 69
    Relevanz 11%
    20. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 24. Juni 1965 i.S. Geisser gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern.
    Regeste [D, F, I] Art. 169 StGB, Art. 93 SchKG. Die Pfändung künftigen Dirnenlohnes ist rechtsgültig.
  7. 97 III 16
    Relevanz 11%
    5. Entscheid vom 14. Januar 1971 i.S. Räber.
    Regeste [D, F, I] Unpfändbare Rente und Lohnpfändung (Art. 92 und 93 SchKG). Das Erwerbseinkommen eines Schuldners, der eine unpfändbare Rente bezieht, ist so weit pfändbar, als es den durch die Rente nicht gedeckten Teil des Notbedarfs übersteigt. Das gilt auch für den ...
  8. 92 III 6
    Relevanz 11%
    2. Auszug aus dem Entscheid vom 30. März 1966 i.S. Glauser.
    Regeste [D, F, I] Lohnpfändung. Art. 93 SchKG. Die Pfändung einer Forderung des Schuldners für persönliche Arbeit, die er im Lauf der letzten Jahre geleistet hat, untersteht dem Art. 93 SchKG. Eine solche Forderung ist nur insoweit unpfändbar, als der Schuldner wegen sei...
  9. 128 III 467
    Relevanz 11%
    83. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer i.S. Kanton Waadt, Département de la santé et de l'aide sociale (Beschwerde) 7B.131/2002 vom 4. Oktober 2002
    Regeste [D, F, I] Pfändung von Leistungen der 2. und 3. Säule (Art. 92 Abs. 1 Ziff. 10 und Art. 93 SchKG). Anwendbarkeit der entsprechenden Grundsätze auf weitere Institutionen der beruflichen Vorsorge (E. 2.2).
  10. 130 III 45
    Relevanz 11%
    7. Extrait de l'arrêt de la Chambre des poursuites et des faillites dans la cause X. (recours LP) 7B.200/2003 du 11 novembre 2003
    Regeste [D, F, I] Bestimmung des nach Art. 93 SchKG pfändbaren Einkommens; Frage der Verbindlichkeit einer zwischen dem Schuldner und seiner Ehegattin über die Unterhaltsbeiträge abgeschlossenen und vom Eheschutzrichter genehmigten Vereinbarung für das Betreibungsamt. Be...

Suchtipp

In der Dokumentenansicht können Sie mit einem Tastendruck auf 'n' zur nächsten und mit 'p' zur vorherigen Fundstelle im Dokument springen.