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81 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://141-V-5
  1. 122 V 100
    Relevanz
    15. Auszug aus dem Urteil vom 9. Februar 1996 i.S. Schweizerische Unfallversicherungsanstalt gegen B. und Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau
    Regeste [D, F, I] Art. 15 Abs. 3 UVG, Art. 24 Abs. 1, Art. 24 Abs. 4 und 5 UVV in Verbindung mit Art. 26 Abs. 1 IVV. War der Versicherte schon vor dem Unfall wegen Krankheit oder eines Unfalls in der Erwerbstätigkeit eingeschränkt und bezieht er deswegen eine Rente, so b...
  2. 130 V 49
    Relevanz
    6. Auszug aus dem Urteil i.S. D. gegen Ausgleichskasse des Kantons Solothurn und Versicherungsgericht des Kantons Solothurn H 127/03 vom 29. Oktober 2003
    Regeste [D, F, I] Art. 1 Abs. 1 lit. a und b, Art. 3 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 lit. a, Art. 29quinquies Abs. 3 lit. a und Abs. 4 lit. a AHVG (in der bis 31. Dezember 2002 gültig gewesenen Fassung): Beitragspflicht nichterwerbstätiger Personen. Die eigenen Beiträge einer n...
  3. 100 V 48
    Relevanz
    13. Urteil vom 2. Mai 1974 i.S. Müller gegen Ausgleichskasse des Kantons St. Gallen und Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen
    Regeste [D, F, I] Art. 3 ELV. Ansätze für die Berechnung des elterlichen Einkommens, das den eigenen Unterhalt und den der übrigen unterhaltsberechtigten Familienangehörigen übersteigt .
  4. 122 V 77
    Relevanz
    12. Auszug aus dem Urteil vom 23. Januar 1996 i.S. IV-Stelle Schwyz gegen Z. und Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz
    Regeste [D, F, I] Art. 17 Abs. 1 IVG. Anspruch auf Umschulung; zum Erfordernis der gleichwertigen Tätigkeit.
  5. 126 V 57
    Relevanz
    11. Urteil vom 17. April 2000 i.S. B. gegen Ausgleichskasse des Kantons Bern und Verwaltungsgericht des Kantons Bern
    Regeste [D, F, I] Art. 29quinquies Abs. 3 lit. b, Art. 35bis AHVG: Auslegung der Begriffe eine verwitwete Person und verwitwete Bezügerinnen und Bezüger von Altersrenten - Das Einkommenssplitting gemäss Art. 29quinquies Abs. 3 lit. b AHVG ist im Altersrentenfall für die ...
  6. 111 V 387
    Relevanz
    68. Urteil vom 3. Dezember 1985 i.S. Elmer gegen Öffentliche Arbeitslosenkasse des Kantons Thurgau und Rekurskommission des Kantons Thurgau für die Arbeitslosenversicherung
    Regeste [D, F, I] Art. 31, 42 und 102 Abs. 1 AVIG, Art. 103 lit. a OG. Der Arbeitnehmer ist als Anspruchsberechtigter von einer Verfügung über Kurzarbeits- oder Schlechtwetterentschädigung in seinen schutzwürdigen Interessen betroffen und daher beschwerdelegitimiert. Art...
  7. 101 V 215
    Relevanz
    45. Auszug aus dem Urteil vom 4. September 1975 i.S. Ausgleichskasse des Kantons Aargau gegen Obrist und Obergericht des Kantons Aargau
    Regeste [D, F, I] Art. 9 Abs. 4 FLG. Auch Bezüger ganzer Renten der Invalidenversicherung können Anspruch auf Kinderzulagen erheben.
  8. 119 V 225
    Relevanz
    32. Urteil vom 24. März 1993 i.S. Eidg. Ausgleichskasse gegen E. und Verwaltungsgericht des Kantons Bern
    Regeste [D, F, I] Art. 43ter Abs. 1 und 2 AHVG. Ob ein über 65jähriger Gesuchsteller, der nach Erreichen des AHV-Rentenalters weiterhin eine Erwerbstätigkeit ausübt, Anspruch auf Hilfsmittelversorgung hat, ist im Lichte der AHV-rechtlichen Hilfsmittelregelung zu prüfen (...
  9. 133 V 201
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    27. Auszug aus dem Urteil der II. sozialrechtlichen Abteilung i.S. G. gegen Ausgleichskasse des Kantons Bern sowie Verwaltungsgericht des Kantons Bern (Verwaltungsgerichtsbeschwerde) H 73/06 vom 26. Januar 2007
    Regeste [D, F, I] Art. 3 Abs. 3 lit. a AHVG: Beitragspflicht nichterwerbstätiger Personen. Art. 3 Abs. 3 lit. a AHVG ist auch anwendbar, sobald die nichterwerbstätige versicherte Person nach Eintritt des ersten Versicherungsfalles Alter bei ihrem erwerbstätigen Ehegatten...
  10. 102 V 4
    Relevanz
    2. Auszug aus dem Urteil vom 11. März 1976 i.S. Bezirkskrankenkasse Pfäffikon gegen Salzmann und Versicherungsgericht des Kantons Zürich
    Regeste [D, F, I] Art. 12 Abs. 4 KUVG. Altersrentner, welche AHV-Hilflosenentschädigungen (Art. 43bis AHVG) beziehen, sind den Bezügern von IV-Hilflosenentschädigungen (Art. 42 IVG) nicht gleichzustellen. Keine echte Gesetzeslücke.

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