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181 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://80-IV-201
  1. 136 IV 29
    Relevanz
    5. Auszug aus dem Urteil der Strafrechtlichen Abteilung i.S. X. gegen A. und Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich (Beschwerde in Strafsachen) 6B_540/2009 vom 22. Oktober 2009
    Regeste [D, F, I] Art. 81 Abs. 1 BGG; Legitimation zur Beschwerde in Strafsachen. Der Geschädigte, der nicht Opfer im Sinne des OHG ist, ist zur Beschwerde in Strafsachen im strafrechtlichen Schuldpunkt nicht legitimiert (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 1.1-1.7). Er i...
  2. 124 IV 106
    Relevanz
    20. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 3. April 1998 i.S. Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn gegen K. (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 270 Abs. 1 BStP; Legitimation der Staatsanwaltschaft zur Nichtigkeitsbeschwerde. Die Staatsanwaltschaft des Kantons ist legitimiert, auch zugunsten des Beschuldigten Nichtigkeitsbeschwerde zu führen (E. 1). Art. 197 Ziff. 3 StGB; Einfuhr harter Por...
  3. 133 IV 187
    Relevanz
    29. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes i.S. Schweizerische Bundesanwaltschaft gegen A. und Mitb. (Nichtigkeitsbeschwerde) 6S.530/2006 vom 19. Juni 2007
    Regeste [D, F, I] Art. 33 Abs. 3 lit. b SGG; Legitimation der Bundesanwaltschaft. Die Staatsanwälte des Bundes sind befugt, in den von ihnen geführten Verfahren eidgenössische Nichtigkeitsbeschwerde gegen Entscheide des Bundesstrafgerichts zu erheben (E. 2.1). Art. 19 Zi...
  4. 126 IV 150
    Relevanz
    25. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 29. April 2000 in Sachen Erbschaftsverwaltung über den Nachlass von A. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich sowie X. und Y. (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Legitimation zur eidgenössischen Nichtigkeitsbeschwerde im Strafpunkt nach dem Tod des Opfers beziehungsweise des Geschädigten (Art. 270 BStP, Art. 2 und Art. 8 Abs. 1 lit. c OHG); Anordnung der Erbschaftsverwaltung (Art. 554 ZGB). Die Erben des Opfers ...
  5. 106 IV 227
    Relevanz
    60. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 6. Juni 1980 i.S. Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Landschaft gegen E. und Konsorten (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Verfahren. 1. Art. 273 Abs. 2 BStP. Der Beschwerdegegner kann nicht Rückweisung der Beschwerde zur Verbesserung verlangen (Erw. 1). 2. Art. 270 Abs. 1 BStP. Dem Staatsanwalt steht die Nichtigkeitsbeschwerde gegen Kontumazialurteile zu (Erw. 2). Betäubun...
  6. 126 IV 42
    Relevanz
    7. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 11. Januar 2000 i.S. Erben des A. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich und X. (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Legitimation zur eidgenössischen Nichtigkeitsbeschwerde im Strafpunkt nach dem Tod des Opfers (Art. 270 BStP, Art. 2 Abs. 2 lit. b und Art. 8 Abs. 1 lit. c OHG). Die Erben des Opfers sind in dieser Eigenschaft nicht zur eidgenössischen Nichtigkeitsbesch...
  7. 81 IV 270
    Relevanz
    58. Urteil des Kassationshofes vom 15. Oktober 1955 i. S. Wallach gegen Papavramidès.
    Regeste [D, F, I] Art. 271 Abs. 2 BStP. Wenn die Nichtigkeitsbeschwerde im Strafpunkt zurückgezogen ist und der Streitwert der Zivilforderung weniger als Fr. 4000.-- beträgt, kann auf die von der Gegenpartei im Zivilpunkt erklärte Beschwerde nicht eingetreten werden.
  8. 94 III 17
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    4. Entscheid vom 27. März 1968 i.S. Schüpbach
    Regeste [D, F, I] Ein Bevormundeter, der Gläubiger einer Lohnforderung ist, kann im Konkurs des Arbeitgebers nicht selbständig die Abtretung von Rechtsansprüchen der Masse (Art. 260 SchKG) verlangen und gegen die Verweigerung oder den Widerruf einer solchen Abtretung Bes...
  9. 98 IV 1
    Relevanz
    1. Urteil des Kassationshofes vom 3. März 1972 i.S. Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern gegen Schüpbach.
    Regeste [D, F, I] Art. 42 Ziff. 1 Abs. 1 StGB. Zulässigkeit einer erneuten Verwahrung; Voraussetzungen in zeitlicher Hinsicht.
  10. 81 III 36
    Relevanz
    12. Auszug aus dem Entscheid vom 17. Januar 1955 i. S. Schüpbach.
    Regeste [D, F, I] Über die richtige Anwendung des Gebührentarifs durch eine Arrestbehörde haben die Aufsichtsbehörden nicht zu entscheiden. Art. 16 des Gebührentarifs, Art. 17 ff. und 279 SchKG.

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