Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Zurück zur Einstiegsseite
Grössere Schrift
 
 
 
334 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://82-III-145
  1. 92 III 20
    Relevanz
    4. Entscheid vom 26. Mai 1966 i.S. Beta Holding SA
    Regeste [D, F, I] Arrestvollzug. Art. 271 ff. SchKG. Vinkulierte Namenaktien als Gegenstand der Zwangsvollstreckung. Art. 686 Abs. 4 OR. 1. Das mit dem Vollzug beauftragte Betreibungsamt hat die Grundlagen des Arrestbefehls nicht nachzuprüfen, und es darf keine im Arrest...
  2. 91 III 57
    Relevanz
    12. Entscheid vom 28. Mai 1965 i.S. Zollinger.
    Regeste [D, F, I] Art. 92 Ziffer 5 SchKG. Hat der Schuldner bei einem Arrestvollzug die Unpfändbarkeit einer Forderung geltend gemacht, so hat das Betreibungsamt die Feststellungen, die eine Beurteilung der Unpfändbarkeit ermöglichen, von Amtes wegen zu treffen; und zwar...
  3. 112 III 115
    Relevanz
    28. Auszug aus dem Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 12. Mai 1986 i.S. X. & Co. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Arrestvollzug (Arrestort). 1. Das Betreibungsamt hat den Vollzug eines Arrestes abzulehnen, wenn Vermögenswerte mit Arrest belegt werden sollten, die nicht in seinem Amtskreis liegen; vollzieht es den Arrest dennoch, so ist er nichtig (Erw. 2). 2. Der A...
  4. 114 III 92
    Relevanz
    27. Auszug aus dem Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 10. Februar 1988 i.S. Bank X. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Anmeldung des Drittanspruchs an arrestierten und in der Folge gepfändeten Vermögenswerten; Frage der Rechtzeitigkeit (Art. 107 Abs. 4 SchKG). Die Pflicht, seinen Anspruch an arrestierten oder gepfändeten Vermögenswerten rechtzeitig beim Betreibungsamt a...
  5. 113 III 144
    Relevanz
    33. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 3. November 1987 i.S. Z.I. AG (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Arrest; Einlieferung eines verpfändeten Eigentümerschuldbriefes (Art. 98 Abs. 4 SchKG und Art. 13 VZG). Wird das Grundstück selbst arrestiert und ist ein auf dem Grundstück lastender Eigentümerpfandtitel bereits zu seinem vollen Nennwert verpfändet word...
  6. 82 III 63
    Relevanz
    22. Entscheid vom 20. April 1956 i.S. Rionda.
    Regeste [D, F, I] Arrestvollzug. Die Arrestierung von Gegenständen, die nach eigener Behauptung des Gläubigers nicht dem Schuldner, sondern emem Dritten gehören oder im Gesamteigentum des Schuldners und weiterer Personen stehen, ist als nichtig von Amtes wegen aufzuheben...
  7. 115 III 28
    Relevanz
    7. Auszug aus dem Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 3. Januar 1989 i.S. Brownhill Resources Inc. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Zwangsvollstreckung einer in einem ausländischen Urteil anerkannten Forderung (Art. 81 SchKG); Arrestaufhebungsklage (Art. 279 Abs. 2 SchKG). 1. Eine aufgrund eines völkerrechtlichen Vertrages mit dem Staat, in dem das Urteil gefällt wurde, ausgesproche...
  8. 83 III 108
    Relevanz
    29. Entscheid vom 29. August 1957 i.S. Büterra-Immobilien A.-G.
    Regeste [D, F, I] Wirkungen des Arrestvollzuges. Die Arrestierung eines Grundstückes erfasst wie dessen Pfändung die während ihrer Dauer anfallenden Früchte und sonstige Erträgnisse auch ohne dahingehendes besonderes Begehren des Gläubigers, und dem Betreibungsamte liegt...
  9. 107 III 29
    Relevanz
    8. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 2. April 1981 i.S. C. Bank gegen D. AG (staatsrechtliche Beschwerde)
    Regeste [D, F, I] Arrestbewilligungsverfahren. Nach der abschliessenden bundesrechtlichen Regelung wird der Arrestschuldner im Arrestbewilligungsverfahren nicht angehört.
  10. 106 III 86
    Relevanz
    18. Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 17. September 1980 i.S. Afshar (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Arrest. 1. Vermögenswerte, die vom Arrestgläubiger als Eigentum eines Dritten bezeichnet werden, können nicht mit Arrest belegt werden. Dies gilt auch dann, wenn der Gläubiger behauptet, das Eigentum des Dritten sei lediglich fiduziarischer Natur und di...

Suchtipp

Sie können ein oder mehrere Wörter aus Ihrer Suche ausschliessen, indem Sie direkt davor ein Minuszeichen (-) setzen.
Beispiel: Baubewilligung -Gewässerschutz