Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Zurück zur Einstiegsseite
Grössere Schrift
 
 
 
78 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://82-IV-29
  1. 81 IV 47
    Relevanz
    9. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 11. Januar 1955 i.S. Zaugg gegen Polizeiinspektorat des Kantons Basel Stadt.
    Regeste [D, F, I] 1. Art. 26 Abs. 3 MFG. a) Diese Bestimmung verbietet das Überholen auch an Einmündungen. b) Wann ist das Verbot übertreten, wann die Übertretung nur versucht? 2. Art. 48 Abs. 1 MFV. Wer hat für den nötigen Abstand der Fahrzeuge einer Kolonne zu sorgen? ...
  2. 82 IV 20
    Relevanz
    7. Urteil des Kassationshofes vom 27. März 1956 i.S. Baum gegen Polizeirichteramt der Stadt Zürich.
    Regeste [D, F, I] Art. 26 Abs. 3 und 4 MFG, Art. 45 Abs. 1, 46 Abs. 1 und 2 MFV. 1. Gibt es innert der gesetzlichen Ordnung ein vom Überholen unabhängiges Nebeneinanderfahren? (Erw. 2). 2. Darf auf Vierbahnstrassen bei Einmündungen und in Strassenbiegungen überholt werde...
  3. 84 IV 23
    Relevanz
    10. Urteil des Kassationshofes vom 28. Februar 1958 i.S. Röthele gegen Polizeirichteramt der Stadt Zürich.
    Regeste [D, F, I] Art. 3 MFG. 1. Gestützt auf diese Bestimmung erlassene Verkehrsverbote oder Verkehrsbeschränkungen sind an Ort und Stelle durch die in den bundesrätlichen Signalverordnungen vorgesehenen Zeichen kenntlich zu machen (Erw. 2). 2. Darf auf einem Platz mit ...
  4. 86 IV 107
    Relevanz
    28. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 6. Mai 1960 i.S. Zahnd gegen Peyer und Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich.
    Regeste [D, F, I] Art. 25 Abs. 1 Satz 3 MFG. Angemessener Abstand beim Überholen eines Radfahrers durch einen Lastenzug.
  5. 81 IV 213
    Relevanz
    47. Urteil des Kassationshofes vom 23. September 1955 i. S. Stutz gegen Statthalteramt Horgen.
    Regeste [D, F, I] 1. Art. 30 Abs. 1 Vo über das Strafregister. Begriff der kantonalen Strafkontrollen (Erw. 1). 2. Art. 49 Ziff. 4 StGB. a) Gilt auch für die in kantonale Strafkontrollen einzutragenden Bussen wegen bundesrechtlicher Übertretungen (Erw. 2). b) Pflicht des...
  6. 81 IV 134
    Relevanz
    28. Urteil des Kassationshofes vom 6. April 1955 i. S. Rediger gegen Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft.
    Regeste [D, F, I] Art. 25 Abs. 1 MFG und 75 MFV. Vorsichtspflicht des Führers, der an einer Strassengabelung oder -kreuzung nach links abbiegt (Erw. 1). Kausalzusammenhang (Erw. 2).
  7. 82 IV 107
    Relevanz
    23. Urteil des Kassationshofes vom 1. Juni 1956 i.S. Vize-Staatsanwaltschaft des Kantons Thurgau gegen Geier.
    Regeste [D, F, I] Art. 25 Abs. 1 MFG, Art. 117 StGB. Pflicht des Motorfahrzeugführers zur Anpassung der Geschwindigkeit an die Sichtweite und den Strassenzustand; Voraussehbarkeit der Eisbildung bei Nebel und einer den Gefrierpunkt erreichenden Temperatur.
  8. 89 IV 26
    Relevanz
    8. Urteil des Kassationshofes vom 30. Januar 1963 i.S. Gautschi gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich.
    Regeste [D, F, I] 1. Art. 9 SVG, Art. 2 BRB über Masse und Gewichte der Motorwagen usw. vom 21. Oktober 1960. Das im Fahrzeugausweis angegebene Gesamtgewicht darf über die im erwähnten BRB zugelassene Toleranz hinaus nur mit Bewilligung der zuständigen kantonalen Behörde...
  9. 85 IV 155
    Relevanz
    41. Urteil des Kassationshofes vom 14. September 1959 i.S. Biedermann gegen Polizeirichteramt der Stadt Zürich.
    Regeste [D, F, I] Art. 18 VO über die Strassensignalisation. Bedeutung des gelben Zwischensignals.
  10. 85 IV 236
    Relevanz
    61. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 24. Dezember 1959 i.S. Jäggi gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz.
    Regeste [D, F, I] Art. 20, 25 Abs. 1, 26 Abs. 4 MFG; Art. 46 Abs. 3 MFV. Abstand beim Überholen einer am rechten Strassenrand gehenden Kindergruppe; Pflicht zu warnen.

Suchtipp

Das Suchresultat präsentiert sich dreigeteilt:

  1. Fundmenge: exakte Treffer. Alle Suchbegriffe kommen exakt vor.
  2. Fundmenge: flexionsunabhängige, vollständige Treffer. Alle Suchbegriffe kommen vor, jedoch in unterschiedlicher Flexionsform zu der Anfrage.
  3. Fundmenge: unvollständige Treffer. Teile der Suchbegriffe kommen nicht oder nur in anderen Zusammensetzungen vor.