Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Zurück zur Einstiegsseite
Grössere Schrift
 
 
 
282 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://90-IV-36
  1. 91 IV 24
    Relevanz
    9. Urteil des Kassationshofes vom 26. Januar 1965 i.S. Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich gegen Vollenweider.
    Regeste [D, F, I] Art. 68 Abs. 3 SVG und Art. 8 Abs. 1 VVV; Aussetzen der Versicherung. 1. Diese Bestimmungen sind nur mit Bezug auf die Kontrollschilder Gültigkeitsvorschriften, hinsichtlich des Fahrzeugausweises dagegen blosse Ordnungsvorschriften. 2. Wer in der Absich...
  2. 97 II 161
    Relevanz
    23. Urteil der I. Zivilabteilung vom 4. Mai 1971 i.S. Liniger gegen L'Assicuratrice Italiana.
    Regeste [D, F, I] Art. 65 Abs. 2 SVG. Der Versicherer hat die Haftpflicht des Halters nach Art. 58f. SVG zu decken, gleichgültig wie der Versicherungsvertrag lautet (Erw. 1). Art. 61 Abs. 2 SVG. Der an einem Unfall beteiligte Halter eines nicht in Betrieb stehenden Fahrz...
  3. 96 IV 80
    Relevanz
    19. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 3. Juli 1970 i.S. Schneider gegen Statthalteramt Bülach
    Regeste [D, F, I] Art. 35 Abs. 4 SVG; Überholen auf Strassenverzweigungen. Das Verbot, auf unübersichtlichen Strassenverzweigungen zu überholen, gilt nur für gleichwertige Strassen. Auf Hauptstrassen darf auch überholt werden, wenn die einmündende Nebenstrasse unübersich...
  4. 113 II 353
    Relevanz
    2. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung vom 16. Juni 1987 i.S. H. gegen Zürich Versicherungs-Gesellschaft (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Motorfahrzeughaftpflicht: Gerichtsstand für Zivilklagen. 1. Art. 84 SVG. Diese Bestimmung will für alle haftpflichtrechtlichen Ansprüche aus einem Unfall einen einheitlichen Gerichtsstand schaffen; ein solcher kann auch durch Vereinbarung aller Geschädi...
  5. 92 II 192
    Relevanz
    29. Urteil der I. Zivilabteilung vom 7. Juni 1966 i.S. Eidgenössische Militärversicherung gegen Zürich Versicherungsgesellschaft AG.
    Regeste [D, F, I] Zivilrechtliche Haftung der Militärperson, die mit einem privaten Motorfahrzeug andere Militärpersonen körperlich schädigt. Rückgriff der Eidgenössischen Militärversicherung auf die Halterhaftpflichtversicherung des Schädigers. Zulässigkeit der Berufung...
  6. 80 IV 267
    Relevanz
    54. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 20. Dezember 1954 i.S. Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn gegen Gasser.
    Regeste [D, F, I] Art. 20, 56 MFV. Die auf dem Motorrad mitgeführte Person hat rittlings und mit Blick in der Fahrrichtung zu sitzen.
  7. 84 II 292
    Relevanz
    40. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung vom 13. Mai 1958 i.S. X gegen Y.
    Regeste [D, F, I] Haftpflicht des Halters bei Tod eines Mitfahrers. Genugtuung; Versorgerschaden. Art. 37 Abs. 3, 41, 42 MFG, Art. 45 Abs. 3 OR. Verschulden des Halters, der in betrunkenem Zustand bei Nebel eine Fahrt unternimmt (Erw. 2). Mitverschulden des Mitfahrers, d...
  8. 97 IV 36
    Relevanz
    10. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 6. April 1971 i.S. Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern gegen Prince.
    Regeste [D, F, I] Art. 35 Abs. 5 SVG. Der Fahrzeugführer, der ausserhalb einer Strassenverzweigung die Absicht anzeigt, nach links abzubiegen, darf nicht links überholt werden.
  9. 90 II 325
    Relevanz
    38. Extrait de l'arrêt de la Ie Cour civile du 13 octobre 1964 dans la cause Union Suisse, compagnie d'assurances, contre Bellon.
    Regeste [D, F, I] Verjährung der Schadenersatzansprüche gegenüber dem Versicherer; Art. 49 Abs. 3 MFG und 83 Abs. 1 SVG. Die Vereinbarung zwischen dem Versicherer und dem Geschädigten, dass die Folgen einer allfälligen Dauerinvalidität vorbehalten bleiben sollen, schiebt...
  10. 86 IV 111
    Relevanz
    29. Urteil des Kassationshofes vom 20. Mai 1960 i. S. Chatton gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau.
    Regeste [D, F, I] Art. 45 Abs. 2 MFV, Art. 3 Abs. 1 Sig V. Die Nichtbeachtung der Sicherheitslinie ist nur strafbar, wenn sie vom Motorfahrzeugführer bei gehöriger Aufmerksamkeit ohne weiteres als solche erkannt werden kann.

Suchtipp

Um nach einer Wortfolge zu suchen, können Sie die Begriffe in doppelte Anführungszeichen (") setzen.
Beispiel: "Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn"