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251 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://97-II-277
  1. 113 II 539
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    93. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 4. Dezember 1987 i.S. Ortsbürgergemeinde Muri (AG) und Erbengemeinschaft H. gegen Staatsrat des Kantons Freiburg (Verwaltungsgerichtsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Einspruch gegen den Verkauf eines landwirtschaftlichen Heimwesens (Art. 19 Abs. 1 EGG). Kauft eine Gemeinde in einem andern Kanton ein landwirtschaftliches Heimwesen, um es als Realersatz einem Landwirt anbieten zu können, der bereit ist, ihr für öffent...
  2. 92 I 314
    Relevanz
    56. Urteil vom 17. Juni 1966 i.S. Erben Caviezel und Emser Werke AG gegen Kleinen Rat des Kantons Graubünden.
    Regeste [D, F, I] Einspruch gegen Liegenschaftsverkauf: Begriff des landwirtschaftlichen Heimwesens (Art. 19 EGG). Kleine Güter fallen darunter nur, wenn sich aus der Bewirtschaftung des Landes ein ins Gewicht fallender Beitrag zum Einkommen des Bewirtschafters erzielen ...
  3. 116 II 331
    Relevanz
    60. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 22. Juni 1990 i.S. J. Eisenring AG gegen Staat Zürich (Verwaltungsgerichtsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Einspruch gegen den Kaufvertrag über eine landwirtschaftliche Liegenschaft (Art. 19 Abs. 1 lit. a EGG). Begriff der Spekulation im Sinne von Art. 19 Abs. 1 lit. a EGG (E. 3a); der übersetzte Preis gilt als wesentlicher Anhaltspunkt für das Vorliegen von...
  4. 97 I 555
    Relevanz
    76. Auszug aus dem Urteil vom 15. Oktober 1971 i.S. Witwe X. gegen Y. und Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft.
    Regeste [D, F, I] Einspruch gegen Liegenschaftsverkauf (Art. 19 EGG). Der Einspruch ist unbegründet, wenn die Privatinteressen am Zustandekommen des Kaufgeschäftes das öffentliche Interesse an der Erhaltung des in Frage stehenden landwirtschaftlichen Heimwesens überwiege...
  5. 87 I 326
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    54. Urteil vom 15. September 1961 i.S. Landwirtschaftsdirektion des Kantons Glarus gegen Eichenberger, Hauser und Bodenrechtskommlssion des Kantons Glarus.
    Regeste [D, F, I] Einspruch gegen Liegenschaftskäufe. Die Kantone können das Einspracherecht in einem engeren Umfang einführen, als es nach Art. 19 und 21 EGG möglich wäre (Erw. 1 und 2). Kantonale Ordnung, welche die in Art. 19 Abs. 1 lit. a und b EGG vorgesehenen Einsp...
  6. 89 I 62
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    10. Auszug aus dem Urteil vom 1. März 1963 i.S. Neblker gegen Reglerungsrat des Kantons Basel-Landschaft.
    Regeste [D, F, I] Einspruch gegen Liegenschaftskäufe. 1. Auslegung der Gesetzesvorschrift, nach welcher die kantonale Behörde Einspruch erheben kann . Überprüfungsbefugnis des Bundesgerichts (Erw. 1). 2. Ist die Abrundung benachbarter Heimwesen ein wichtiger Grund für di...
  7. 88 I 331
    Relevanz
    50. Auszug aus dem Urteil vom 21. Dezember 1962 i.S. Möri & Co. gegen Regierungsrat des Kantons Bern.
    Regeste [D, F, I] Einspruch gegen Liegenschaftskäufe. 1. Beschwerdegründe (Erw. 1). 2. Das Einspruchsverfahren ist auch auf Kleinheimwesen anwendbar (Erw. 2). 3. Kauf zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben? (Erw. 2). 4. Begriff der Spekulation. Fall einer Bauunternehmung, d...
  8. 81 I 251
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    40. Urteil vom 17. Juni 1955 i.S. Gehring gegen Regierungsrat des Kantons Bern.
    Regeste [D, F, I] Einspruch gegen Liegenschaftskäufe: 1. Gegenstand des Einspruchsverfahrens. 2. Begriff des landwirtschaftlichen Heimwesens, hier ein Bergbauernbetrieb im Berner Oberland.
  9. 113 II 442
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    78. Urteil der II. Zivilabteilung vom 24. August 1987 i.S. X. und Y. (Verwaltungsgerichtsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Einspruch gegen den Verkauf einer landwirtschaftlichen Liegenschaft (Art. 19 Abs. 1 lit. c EGG). 1. Dass das in Frage stehende Grundstück nicht mehr landwirtschaftlich, sondern forstwirtschaftlich genutzt wurde, schliesst die Anwendbarkeit des EGG ebens...
  10. 103 II 149
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    26. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung vom 13. Juni 1977 i.S. Mosimann gegen Muheim
    Regeste [D, F, I] Art. 23 und Art. 24 EGG. Die Erhöhung oder Herabsetzung des Pachtzinses gilt nicht als Abschluss eines neuen Pachtvertrages (E. 3 und E. 4). Zuständigkeit der Bewilligungsbehörde (Art. 23 Abs. 2 und Art. 24 Abs. 2 EGG; E. 6).

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