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311 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://02-05-2012-5A_301-2012
  1. 145 III 255
    Relevanz
    32. Auszug aus dem Urteil der II. zivilrechtlichen Abteilung i.S. A. gegen B.B. (Beschwerde in Zivilsachen) 5A_479/2018 vom 6. Mai 2019
    Regeste [D, F, I] Art. 132, 177, 291 ZGB; Art. 23, 26, 339 ZPO; örtliche Zuständigkeit für die Schuldneranweisung. Im Binnenverhältnis bestimmt sich die örtliche Zuständigkeit für die Schuldneranweisung nach Art. 23 ZPO (Art. 132 und 177 ZGB) bzw. nach Art. 26 ZPO (Art. ...
  2. 84 III 29
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    10. Entscheid vom 25. April 1958 i.S. X.
    Regeste [D, F, I] Lohnpfändung zugleich für eine Alimenten- und eine gewöhnliche Betreibung ohne Berücksichtigung der laufenden, das Existenzminimum voll in Anspruch nehmenden Alimentenverpflichtung: Aus den Lohneingängen ist vorab die Ah.mentenbetreibung zu befriedigen.
  3. 81 III 147
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    41. Entscheid vom 24. September 1955 i.S. Bühler.
    Regeste [D, F, I] Voraussetzungen und Wirkungen der Pfändung eines bestrittenen Lohnguthabens. Art. 93 SchKG.
  4. 88 III 107
    Relevanz
    16. Entscheid vom 21. September 1962 i.S. Firma Mayer.
    Regeste [D, F, I] Lohnpfändung; Existenzminimum. Das Betreibungsamt rechnet, gemäss von der kantonalen Aufsichtsbehörde erlassenen Richtlinien, zu den Grundansätzen nach den Elmerschen Tabellen einen - nach Verdienstkategorien abgestuften - prozentualen Sozialzuschlag hi...
  5. 91 III 81
    Relevanz
    16. Entscheid vom 3. Dezember 1965 i.S. Heiss.
    Regeste [D, F, I] Lohnpfändung. Art. 93 SchKG. 1. Wohnt der Schuldner nicht im Kreis des die Betreibung durchführenden Amtes, so steht es diesem Amte frei, eine Lohnpfändung selber (nach Abklärung der tatsächlichen Verhältnisse auf dem Weg der Rechtshilfe) zu vollziehen ...
  6. 85 III 43
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    10. Auszug aus dem Entscheid vom 26. März 1959 i.S. Hunziker.
    Regeste [D, F, I] Lohnpfändung (Art. 93 SchKG). Soweit die wirklichen Bezüge des Schuldners nach Abzug der notwendigen Gewinnungskosten das Existenzminimum übersteigen, sind sie ohne Rücksicht darauf, ob der Dienstvertrag sie als Lohn oder als Spesenersatz bezeichnet, al...
  7. 81 III 144
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    40. Auszug aus dem Entscheid vom 18. Oktober 1955. i. S. Lanz.
    Regeste [D, F, I] Lohnpfändung. Art. 93 SchKG. Der Prämienaufwand für eine (private) Lebensversicherung gehört, auch wenn es sich um eine sog. Volksversicherung handelt, nicht zum Existenzminimum des Schuldners und seiner Familie.
  8. 86 III 11
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    7. Auszug aus dem Entscheid vom 5. Februar 1960 i.S. Z. und B.
    Regeste [D, F, I] Lohnpfändung für Unterhaltsbeiträge (Art. 93 SchKG). Wonach beurteilt sich, ob die Betreibung privilegierte (d.h. im letzten Jahr vor ihrer Einleitung verfallene) Unterhaltsbeiträge betrifft? Muss in den Notbedarf des Schuldners eingegriffen werden, so ...
  9. 102 IV 248
    Relevanz
    56. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 20. November 1976 i.S. S. gegen Generalprokurator des Kantons Bern
    Regeste [D, F, I] Art. 169 StGB. Verfügung über gepfändeten Lohn. Ein während der Dauer der Lohnpfändung im Vergleich zum Existenzminimum eingetretener Mindererwerb ist auch dann mit einem Mehrerlös auszugleichen, wenn das unterschiedliche Einkommen auf einen Wechsel von...
  10. 93 III 33
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    7. Entscheid vom 25. April 1967 i.S. Robert Walther AG
    Regeste [D, F, I] Die Pfändung und Arrestierung von Erwerbseinkommen (Art. 93, 275 SchKG) bleibt nicht nur bei einem Stellenwechsel des Schuldners, sondern auch dann wirksam, wenn dieser die selbständige mit einer unselbständigen Erwerbstätigkeit vertauscht oder umgekehr...

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