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131 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://06-04-2011-5A_259-2011
  1. 130 V 138
    Relevanz
    23. Auszug aus dem Urteil i.S. R. gegen Amt für Wirtschaft und Arbeit, Arbeitslosenversicherung, Zürich, (C 90/03) und Amt für Wirtschaft und Arbeit, Arbeitslosenversicherung, Zürich, gegen R. (C 92/03) und Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich ...
    Regeste [D, F, I] Art. 97 und 132 OG: Ausdehnung des Verfahrens; zeitlich massgebender Sachverhalt. Ausnahmsweise kann das Sozialversicherungsgericht aus prozessökonomischen Gründen auch die tatsächlichen Verhältnisse nach Erlass der angefochtenen Verwaltungsverfügung in...
  2. 84 III 8
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    2. Entscheid vom 26. März 1958 i.S. Manz.
    Regeste [D, F, I] Die zehntägige Frist für die Weiterziehung an die kantonale Aufsichtsbehörde (Art. 18 Abs. 1 SchKG) in Anwendung des kantonalen Prozessrechts abzukürzen, ist unzulässig.
  3. 84 II 466
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    63. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 26. September 1958 i.S. Sch. gegen Sch.
    Regeste [D, F, I] Weiterziehung eines Scheidungsurteils. Wird das Urteil in irgendeiner Hinsicht im Scheidungspunkte selbst angefochten (hier: wegen der in erster Instanz abgewiesenen Scheidungswiderklage), so unterliegt die..Scheidungsfrage kraft Bundesrechts in vollem ...
  4. 142 III 795
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    101. Auszug aus dem Urteil der II. zivilrechtlichen Abteilung i.S. A. gegen Bezirksgericht Lenzburg (Beschwerde in Zivilsachen) 5A_386/2016 vom 27. Oktober 2016
    Regeste [D, F, I] Letztinstanzlicher kantonaler Entscheid betreffend Massnahmen des kantonalen Rechts (Art. 437 Abs. 2 ZGB); Rechtsmittel. Zulässiges Rechtsmittel an das Bundesgericht ist die Beschwerde in Zivilsachen (Art. 72 Abs. 2 lit. b Ziff. 6 BGG) (E. 2).
  5. 135 III 509
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    75. Auszug aus dem Urteil der II. zivilrechtlichen Abteilung i.S. X. gegen Y. GmbH (Beschwerde in Zivilsachen) 5A_224/2009 vom 22. Mai 2009
    Regeste [D, F, I] Konkurseröffnung über eine GmbH (Art. 192 SchKG); Legitimation zur Weiterziehung des Konkursdekretes (Art. 174 SchKG). Die vertretungsberechtigte und geschäftsführende Gesellschafterin einer GmbH kann die Konkurseröffnung weiterziehen und geltend machen...
  6. 98 III 22
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    3. Auszug aus dem Entscheid vom 26. April 1972 i.S. B. und M.
    Regeste [D, F, I] Beschwerdeverfahren (Art. 17 ff. SchKG). Der Beschluss der untern Aufsichtsbehörde, eine Einigungsverhandlung im Sinne von Art. 9 VVAG anzuordnen, ist nicht ein blosser Zwischenentscheid in einem Beschwerde- oder Rekursverfahren, der nicht weiterziehbar...
  7. 101 Ib 217
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    41. Entscheid vom 4. Juni 1975 i.S. Erben Viotti und Mitbeteiligte gegen Schweiz. Bundesbahnen, Kreis I
    Regeste [D, F, I] Anschlussbeschwerde an das Bundesgericht in eidgenössischen Enteignungssachen. Die Partei, die selbst Beschwerde eingereicht hat, kann nicht zusätzlich noch den Anschluss an die Beschwerde der Gegenpartei erklären (E. 1 und 2). Ausnahmefall (E. 3).
  8. 81 III 81
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    23. Entscheid vom 21. Juni 1955 i.S. Kredit- und Verwaltungs bank Zug AG
    Regeste [D, F, I] Die Beschwerdefrist (Art. 17 Abs. 2 SchKG) kann wie die Frist für den Rekurs an das Bundesgericht (Art. 19 Abs. 1 SchKG) und die Frist für die Weiterziehung von der untern an die obere kantonale Aufsichtsbehörde (Art. 18 Abs. 1 SchKG) wiederhergestellt ...
  9. 93 II 213
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    30. Urteil der II. Zivilabteilung vom 13. Juli 1967 i.S. Brandenberger gesch. Steinegger gegen Steinegger.
    Regeste [D, F, I] 1. Berufungsschrift, Reihenfolge der Anträge. Art. 55 Abs. 1 lit. b OG. (Erw. 1). 2. Als Endentscheide im Sinne des Art. 48 OG sind neben materiellen Urteilen auch solche Entscheide zu betrachten, welche die Beurteilung der Hauptstreitfrage wegen einer ...
  10. 84 II 484
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    66. Urteil der II. Zivilabteilung vom 7. Oktober 1958 i.S. J. gegen Vormundschaftsbehörde Chur.
    Regeste [D, F, I] Mit der Berufung an das Bundesgericht kann entgegen BGE 49 II 151 auch im Falle der Entziehung der elterlichen Gewalt nicht gerügt werden, dass der Entscheid der Vorinstanz kantonale Verfahrensvorschriften verletze. Das kantonale Recht kann für die Entz...

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Beispiel: BGE 129 III 31.