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155 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://07-08-2008-5A_114-2008
  1. 108 II 535
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    99. Urteil der II. Zivilabteilung vom 23. Dezember 1982 i.S. Y. gegen R. (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Pflichten des Willensvollstreckers. Sind die Schulden des Erblassers bezahlt und die Vermächtnisse ausgerichtet, hat sich der Willensvollstrecker nach den Wünschen der Erben hinsichtlich der Teilung des Nachlasses zu erkundigen; er hat diesen Wünschen R...
  2. 98 Ia 258
    Relevanz
    40. Auszug aus dem Urteil vom 7. Juni 1972 i.S. X. gegen Kanton Zürich und Verwaltungsgericht des Kantons Zürich.
    Regeste [D, F, I] Art. 4 BV; kant. Erbschafts- und Schenkungssteuer. Rechtsnatur einer gesellschaftsvertraglichen Vereinbarung, wonach der ausscheidende Gesellschafter ohne Berücksichtigung der stillen Reserven nur aufgrund der Buchwerte abzufinden ist. Unter welchen Vor...
  3. 93 II 223
    Relevanz
    31. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 12. Juni 1967 i.S. Ruesch und Mitbeteiligte gegen Ruesch.
    Regeste [D, F, I] Form des Erbvertrages (Art. 512 ZGB). Konversion in eine letztwillige Verfügung. 1. Ein als Kaufvertrag bezeichnetes Geschäft, das erst nach dem Ableben der einen Vertragspartei seine Wirkungen entfalten soll, hat als Rechtsgeschäft von Todes wegen zu g...
  4. 132 III 315
    Relevanz
    38. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung i.S. K. gegen B. (Berufung) 5C.120/2005 vom 1. März 2006
    Regeste [D, F, I] Art. 540 f. ZGB; Auswirkungen der Erbunwürdigkeit auf den eingesetzten Erben und seine Erbeinsetzung. Der Erbunwürdige ist zu behandeln, wie wenn er vor dem Erblasser gestorben wäre. Verfügungen von Todes wegen zu seinen Gunsten sind nichtig. Ist der Er...
  5. 117 II 239
    Relevanz
    47. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 20. Juni 1991 i.S. S. gegen M.
    Regeste [D, F, I] Form der eigenhändigen letztwilligen Verfügung (Art. 505 Abs. 1 ZGB); Verwirkungsklausel (Art. 482 ZGB). 1. Sind auf demselben Blatt zwei letztwillige Verfügungen (und nicht blosse erläuternde Zusätze) eigenhändig niedergeschrieben, aber nur die erste u...
  6. 105 III 28
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    6. Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 21. März 1979 i.S. Bank in B. und O. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung. Erstreckung der Pfandhaft auf die Mietzinserträgnisse (Art. 806 ZGB). 1. Rekurslegitimation der Liquidatorin (E. 1). 2. Die Frage, ob sich die Pfandhaft auch beim Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung im Sinne vo...
  7. 103 Ia 248
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    43. Auszug aus dem Urteil vom 6. September 1977 i.S. Elektrizitätswerk Luzern-Engelberg AG gegen Flurgenossenschaft Grossmatt-Rengg, Regierungsrat und Verwaltungsgericht des Kantons Obwalden
    Regeste [D, F, I] Art. 4 BV; Pflicht zur Leistung von Beiträgen an den Bau und Unterhalt einer Strasse. Es ist nicht willkürlich, Eigentümer von sachenrechtlich verselbständigten Bauten und Anlagen als beitragspflichtige Grundeigentümer im Sinne von Art. 121 EGzZGB des K...
  8. 81 I 81
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    18. Auszug aus dem Urteil vom 11. März 1955 i.S. Elektrizitätswerk Schwyz A.-G. und Centralschweizerische Kraftwerke A.-G. gegen Bezirk Schwyz und Kantonsgericht Schwyz.
    Regeste [D, F, I] Wasserrechtskonzession: 1. Voraussetzungen für die Gültigkeit einer Rückkaufsklausel in einer Wasserrechtskonzession. 2. Umfang einer Rückkaufsklausel, die als Gegenstand des Rückkaufs das Wasser- und Elektrizitätswerk bezeichnet.
  9. 90 I 41
    Relevanz
    6. Urteil vom 25. März 1964 i.S. Jakob Wildi-Stiftung und Mitbeteiligte gegen Stadtrat von Luzern und Regierungsrat des Kantons Luzern.
    Regeste [D, F, I] Stiftungen. Wann ist die Aufsichtsbehörde zur Prozessführung namens der Stiftung befugt? (Erw. 1). Steuerbefreiung wegen Gemeinnützigkeit. Willkür. Verletzung eines interkantonalen Konkordates. Anwendung der kantonalen Bestimmungen über Steuerbefreiung ...
  10. 103 II 225
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    39. Extrait de l'arrêt de la IIe Cour civile du 28 octobre 1977 dans la cause Kaech contre Badertscher
    Regeste [D, F, I] Art. 484 Abs. 2 ZGB. Verpflichtet der Erblasser seinen Erben, einer Person eine Wohnung gegen einen Mietzins zur Benützung zu überlassen, so liegt ein Vermächtnis, nicht eine Auflage, vor.

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