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231 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://15-07-2021-1C_222-2021
  1. 86 IV 81
    Relevanz
    22. Urteil des Kassationshofes vom 8. April 1960 i.S. B. gegen X.
    Regeste [D, F, I] Art. 28 Abs. 1 StGB. Der Ehemann, dessen Frau von einem andern als Luder bezeichnet wird, ist nicht Verletzter und bedarf daher der Ermächtigung seiner Ehefrau, um gegen den Täter Strafantrag zu stellen. Dazu ermächtigt ist er nicht schon dann, wenn er ...
  2. 106 IV 174
    Relevanz
    51. Urteil des Kassationshofes vom 27. Juni 1980 i.S. Anna E. gegen Oskar E. (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 31 StGB; Art. 2 ZGB. Die Nichterfüllung der vertraglich eingegangenen, infolge des Eintritts einer vereinbarten aufschiebenden Bedingung unbedingt gewordenen Verpflichtung zum Rückzug des Strafantrages wegen Vernachlässigung von Unterstützungspflic...
  3. 98 IV 245
    Relevanz
    49. Urteil des Kassationshofes vom 21. Dezember 1972 i.S. Imfeld gegen von Däniken.
    Regeste [D, F, I] Art. 29 StGB. Strafantragsfrist. 1. Im Verfahren, in welchem nach obwaldnerischem Recht Ehrverletzungen verfolgt werden, ist die Antragsfrist gewahrt, wenn vor ihrem Ablauf beim Kantonsgericht die Klage und zugleich der im vorauszugehenden Vermittlungsv...
  4. 81 IV 90
    Relevanz
    20. Urteil des Kassationshofes vom 21. Januar 1955 i.S. Foschi gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich.
    Regeste [D, F, I] Art. 144 StGB. Rückzug des Strafantrages gegen den Vortäter hindert die Bestrafung des Hehlers nicht.
  5. 132 IV 97
    Relevanz
    13. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes i.S. X. gegen B. und Untersuchungsrichteramt sowie Obergericht des Kantons Zug (Staatsrechtliche Beschwerde und Nichtigkeitsbeschwerde) 6P.24/2006 / 6S.48/2006 vom 23. November 2006
    Regeste [D, F, I] Unteilbarkeit des Strafantragsrückzugs (Art. 31 Abs. 3 StGB). Wird der Strafantrag gegenüber einem Beschuldigten zurückgezogen, so gilt dieser Rückzug für alle Beschuldigten. Dieses Unteilbarkeitsprinzip gilt auch, wenn der selektive Rückzug einzig wege...
  6. 126 IV 121
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    19. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofs vom 5. Juni 2000 i.S. Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen gegen A. (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 189 Abs. 2 und 190 Abs. 2 StGB in Verbindung mit Art. 28 StGB; Art. 181 StGB; sexuelle Nötigung und Vergewaltigung in der Ehe; Strafantrag. Kann eine Vergewaltigung oder eine sexuelle Nötigung, begangen gegenüber dem Ehegatten, mangels Strafantrags...
  7. 97 IV 1
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    1. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 22. März 1971 i.S. Staatsanwaltschaft Obwalden gegen N.
    Regeste [D, F, I] Art. 30, 31 Abs. 3 StGB. Unteilbarkeit des Strafantrags. Tragweite der Willenserklärung des Antragstellers und des anschliessenden Verhaltens der Strafbehörden. Unbegründete Nichtausdehnung des Verfahrens auf alle Beteiligten führt nicht zur Einstellung...
  8. 145 IV 190
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    21. Auszug aus dem Urteil der Strafrechtlichen Abteilung i.S. X. gegen Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich (Beschwerde in Strafsachen) 6B_1237/2018 vom 15. Mai 2019
    Regeste [D, F, I] Art. 30 Abs. 1, Art. 33 und 110 Abs. 4 StGB; Art. 10 Abs. 3, Art. 76 ff., 120 und 304 Abs. 1 StPO; Protokollierung des mündlichen Strafantrags; Beweis des gültigen Strafantrags; Desinteresse des Geschädigten am Strafverfahren. Ein mündlicher Strafantrag...
  9. 122 IV 207
    Relevanz
    31. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 27. August 1996 i.S. L. gegen E. und Staatsanwaltschaft des Kantons Appenzell A.Rh. (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 217 Abs. 1, 28 Abs. 1 StGB; Vernachlässigung von Unterhaltspflichten, Übertragung des Antragsrechts. Für die Übertragung des Strafantragsrechts auf die Behörde oder Stelle, die mit der Wahrung der Interessen der unterhaltsberechtigten Person betrau...
  10. 81 IV 81
    Relevanz
    18. Urteil des Kassationshofes vom 6. Mai 1955 i. S. Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich gegen Schärer.
    Regeste [D, F, I] Art. 31 Abs. 1 StGB. Nach der Verkündung eines zürcherischen Versäumnisurteils erster Instanz kann der Strafantrag auch dann nicht mehr zurückgezogen werden, wenn es auf Begehren des Verurteilten hin aufgehoben worden ist.

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