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187 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://16-12-2021-5A_1028-2020
  1. 90 III 76
    Relevanz
    17. Arrêt du 16 décembre 1964 dans la cause Tolmatchoff
    Regeste [D, F, I] Pfändung eines Miteigentumsanteils an einem Inhaberschuldbrief. Art. 98 Abs. 1 SchKG. Ist das Betreibungsamt befugt, einen dem Schuldner und einem Dritten zu Miteigentum gehörenden Inhaberschuldbrief in Gewahrsam zu nehmen, wenn es den Miteigentumsantei...
  2. 102 III 161
    Relevanz
    30. Entscheid vom 1. November 1976 i.S. Konkursamt X.
    Regeste [D, F, I] Rekurslegitimation des Konkursamtes (Art. 19 SchKG). Als Organ des Kantons ist das Konkursamt befugt, auf dem Beschwerdeweg fiskalische Interessen geltend zu machen (E. 1). Abrechnung und Auszahlung des Erlöses aus der Pfandverwertung (Art. 219 Abs. 1 S...
  3. 115 III 111
    Relevanz
    25. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 14. September 1989 i.S. Konkursmasse Wenger gegen Kobel (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Dispositionsunfähigkeit des Gemeinschuldners, Schutz des gutgläubigen Dritterwerbers (Art. 204 Abs. 1 SchKG, Art. 865, 866 und 973 ZGB). Solange die Konkurseröffnung weder publiziert (Art. 232 SchKG) noch im Grundbuch vorgemerkt worden ist (Art. 960 Abs...
  4. 146 III 426
    Relevanz
    45. Auszug aus dem Urteil der II. zivilrechtlichen Abteilung i.S. A. gegen Betreibungsamt Küsnacht-Zollikon-Zumikon und B. (Beschwerde in Zivilsachen) 5A_806/2019 vom 14. September 2020
    Regeste [D, F, I] Art. 156 Abs. 2 SchKG. Herabsetzung gepfändeter Eigentümer- oder Inhabertitel in der Verwertung? Art. 156 Abs. 2 SchKG ist auf gepfändete Eigentümer- oder Inhabertitel nicht anwendbar, und zwar auch nicht analog (E. 3).
  5. 103 III 26
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    6. Entscheid vom 1. September 1977 i.S. Schweizerische Kreditanstalt und Mitbeteiligte
    Regeste [D, F, I] Verteilung im Konkurs (Art. 261 ff. SchKG). 1. Die Verteilungsliste kann sowohl von einem Pfandgläubiger als auch von einem Bürgen, der diesem neben dem Pfandobjekt haftet, angefochten werden (E. 1). 2. Tragweite einer in die Lastenverzeichnisse verschi...
  6. 95 II 419
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    59. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung vom 17. Dezember 1969 i.S. Vögtlin gegen Bächtold AG Immobilien- und Treuhandgesellschaft
    Regeste [D, F, I] Grundstückkauf. Formbedürftige Abänderung des Kaufvertrages inbezug auf den Kaufpreis oder formlos gültiger Vergleich, durch den eine Partei im Hinblick auf bestimmte Versprechen der Gegenpartei auf die Anfechtung eines bereits gültig beurkundeten Grund...
  7. 104 Ia 191
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    33. Auszug aus dem Urteil vom 22. November 1978 i.S. A. gegen Kanton M. und Steuerrekurskommission des Kantons M.
    Regeste [D, F, I] Art. 4 BV. Steuerrechtlich zulässige Abzüge vom Einkommen. Willkür der kantonalen Behörden verneint, die es ablehnten, Prozesskosten, die der Zurückführung eines Wertes in das Vermögen des Steuerpflichtigen dienten, unter dem Titel von für die Verwaltun...
  8. 112 II 113
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    22. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 30. April 1986 i.S. Thönen gegen Belle und Deaki (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Art. 924 Abs. 1 ZGB. Der Richter, dem eine Sache zu Beweiszwecken überlassen wird, hat nicht die Stellung eines Besitzdieners für den mittelbaren Besitzer. Aber auch unselbständiger Besitz im Sinne von Art. 924 Abs. 1 ZGB kommt dem Richter an der Sache ...
  9. 103 Ia 8
    Relevanz
    3. Auszug aus dem Urteil vom 9. Februar 1977 i.S. Stierli und Schweizerische Kreditanstalt gegen Bezirksanwaltschaft Zürich und Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich
    Regeste [D, F, I] Art. 4 BV; strafprozessuale Beschlagnahme. 1. Zweck und Bedeutung der strafprozessualen Beschlagnahme. Es ist nicht verfassungswidrig, in Anwendung von § 83 der Zürcher Strafprozessordnung einen vom Angeschuldigten verpfändeten Vermögenswert mit Beschla...
  10. 98 III 44
    Relevanz
    10. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 29. Juni 1972 i.S. Soltermann gegen Bühlmann und Konsorten.
    Regeste [D, F, I] Art. 291 SchKG: Umfang der Rückgabepflicht bei der Gläubigeranfechtung. Ausser der Sache selbst sind auch die aus ihr bis zur Inverzugsetzung bezogenen Erträgnisse zurückzuerstatten.

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