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446 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://25-01-2010-6B_796-2009
  1. 147 IV 433
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    44. Auszug aus dem Urteil der Strafrechtlichen Abteilung i.S. A. gegen Justizvollzug und Wiedereingliederung (Beschwerde in Strafsachen) 6B_764/2021 vom 18. August 2021
    Regeste [D, F, I] Art. 30 Abs. 1 BV; Art. 59 und 62c Abs. 1 lit. a StGB; Art. 19 Abs. 2 lit. b StPO; § 38b Abs. 1 lit. d Ziff. 2 des Verwaltungsrechtspflegegesetzes des Kantons Zürich vom 24. Mai 1959 (VRG); Tragweite der einzelrichterlichen Zuständigkeit für Streitigkei...
  2. 116 II 136
    Relevanz
    24. Urteil der II. Zivilabteilung vom 15. Juni 1990 i.S. M. gegen Grundbuchverwalter von Bern und Justizdirektion des Kantons Bern (Verwaltungsgerichtsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Legitimation des Notars zur Verwaltungsgerichtsbeschwerde in Grundbuchsachen (Art. 103 Abs. 1 GBV, Art. 103 lit. a OG). Die Legitimation des Notars zur Verwaltungsgerichtsbeschwerde wegen Abweisung einer Grundbuchanmeldung beurteilt sich gemäss Art. 103...
  3. 102 Ib 249
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    41. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 26. November 1976 i.S. Accola gegen Regierung des Kantons Graubünden
    Regeste [D, F, I] Art. 45 Ziff. 3 StGB, Art. 4 BV. Rückversetzung in den Massnahmevollzug. Bedingt Entlassenen ist vor der Rückversetzung in den Vollzug einer Massnahme nach Art. 42-44 StGB das rechtliche Gehör zu gewähren. Schriftliche Anhörung genügt.
  4. 142 IV 1
    Relevanz
    1. Auszug aus dem Urteil der Strafrechtlichen Abteilung i.S. X. gegen Oberstaatsanwaltschaft und Amt für Justizvollzug des Kantons Zürich (Beschwerde in Strafsachen) 6B_708/2015 vom 22. Oktober 2015
    Regeste [D, F, I] Art. 59 Abs. 3 StGB; stationäre therapeutische Behandlung von psychischen Störungen in einer geschlossenen Einrichtung oder Strafanstalt, Zuständigkeit. Ob ein Täter gemäss Art. 59 Abs. 3 StGB in einer geschlossenen Einrichtung oder Strafanstalt nach Ar...
  5. 103 II 81
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    12. Urteil der II. Zivilabteilung vom 12. Mai 1977 i.S. A.
    Regeste [D, F, I] Beiratschaft (Art. 395 ZGB) Die Beiratschaft kann auch persönliche Fürsorge umfassen, doch darf die körperliche und psychische Gesundheit nicht alleiniges Schutzobjekt sein.
  6. 106 Ia 33
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    8. Auszug aus dem Urteil der I. öffentlichrechtlichen Abteilung vom 25. Juni 1980 i.S. X. gegen Vormundschaftsbehörde H. und Direktion der Justiz des Kantons Zürich (staatsrechtliche Beschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 113 Abs. 3 BV. Verfassungskonforme Auslegung von Bundesgesetzen unter Berücksichtigung der Bestimmungen der EMRK (E. 2 und 3). Art. 406 ZGB, persönliche Freiheit. Verhältnismässigkeit einer Anstaltseinweisung; Anforderungen an ein psychiatrisches G...
  7. 83 III 46
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    13. Arrêt du 28 mars 1957 dans la cause Piola
    Regeste [D, F, I] Arrest. Dritteigentumsansprache (Art. 275 und 98 SchK G). 1. Ob der Arrestgegenstand in amtliche Verwahrung zu nehmen sei, bestimmt sich nach Art. 98 SchKG. Darüber zu entscheiden, steht nur dem Betreibungsamte zu, auch bei Hängigkeit eines Widerspruchs...
  8. 93 II 7
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    3. Urteil der II. Zivilabteilung vom 30. Mai 1967 i.S. Hoell gegen Vormundschaftsbehörde der Stadt Zürich.
    Regeste [D, F, I] Auslieferungsrecht (hier: Vertrag zwischen der Schweiz und Österreich-Ungarn vom 10. März 1896): Der Grundsatz der Spezialität verbietet nur die Verfolgung des Ausgelieferten (durch strafrechtliche, polizeiliche oder administrative Massnahmen) wegen and...
  9. 81 IV 256
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    55. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 2. Dezember 1955 i.S. Bundesanwaltschaft gegen Welti.
    Regeste [D, F, I] Art. 4, 42 Vo. vom 30. Dezember 1953 über die Mietzinskontrolle und die Beschränkung des Kündigungsrechts. Strafbar macht sich schon, wer den Mieter ersucht, mehr als den höchstzulässigen Mietzins zu bezahlen, auch wenn der Mieter sich mit Erfolg widers...
  10. 88 I 71
    Relevanz
    12. Urteil vom 16. Mai 1962 i.S. Falk gegen Direktion der Justiz des Kantons Zürich und Baugenossenschaft Rotach
    Regeste [D, F, I] Beschränkung des Kündigungsrechts. Art. 2 Üb.-Best. der BV und Art. 4 BV. Die Kantone dürfen bei der Einführung der bundesrechtlichen Beschränkungen des Kündigungsrechts nicht nurderen örtlichen, sondern, auch den sachlichen Geltungsbereich beschränken....

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