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2768 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://27-04-2006-7B-39-2006
  1. 111 III 55
    Relevanz
    13. Auszug aus dem Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 9. April 1985 i.S. W. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Art. 92 Ziff. 1 SchKG; Pfändbarkeit von Möbeln, an denen Drittansprachen geltend gemacht werden. Das Betreibungsamt kann Möbel des Schuldners, auf die er unbedingt angewiesen ist, zu Kompetenzstücken erklären, auch wenn sie von Dritten als Eigentum bean...
  2. 108 III 1
    Relevanz
    1. Auszug aus dem Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 3. Juni 1982 i.S. G. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Art. 17 SchKG; Begriff der Verfügung. Der Abschluss eines Dienstbarkeitsvertrages durch die Konkursverwaltung zulasten eines schuldnerischen Grundstücks stellt keine Verfügung, sondern eine rechtsgeschäftliche Handlung dar, die der Beschwerde an die Auf...
  3. 114 III 51
    Relevanz
    17. Auszug aus dem Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 27. September 1988 i.S. X. und Y. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Art. 18 Abs. 1 SchKG. Feststellung der Fristwahrung. Die kantonalen Aufsichtsbehörden in Schuldbetreibungs- und Konkurssachen müssen von Amtes wegen die Wahrung der Beschwerdefrist gemäss Art. 18 Abs. 1 SchKG feststellen. Sie tragen die Beweislast für d...
  4. 122 III 34
    Relevanz
    6. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 27. Februar 1996 i.S. Stadt Schlieren (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Art. 19 Abs. 1 SchKG; Art. 15 SchKG; Art. 2 Abs. 3 SchKG. Anfechtungsgegenstand im Rekursverfahren gemäss Art. 19 Abs. 1 SchKG ist immer ein gesetzwidriger Entscheid einer kantonalen Aufsichtsbehörde (E. 1). Im vorliegenden Fall besteht auch kein Anlass...
  5. 129 III 595
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    95. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer i.S. P. AG gegen Obergericht des Kantons Zürich, II. Zivilkammer, als obere kantonale Aufsichtsbehörde in Schuldbetreibungs- und Konkurssachen (Beschwerde) 7B.127/2003 vom 28. August 2003
    Regeste [D, F, I] Art. 9 Abs. 2 und Art. 99 Abs. 2 VZG, Art. 17 SchKG; Neuschätzung des Grundstücks, Beschwerdelegitimation. Der Betreibungsschuldner ist legitimiert, gegen den Schätzungsentscheid der Aufsichtsbehörde Beschwerde zu erheben und eine tiefere Schätzung zu b...
  6. 126 III 490
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    85. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 30. August 2000 i.S. Betreibungsamt Z. (Beschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 27 der Gebührenverordnung zum SchKG (GebV SchKG; SR 281.35). Die Verrichtungen des Betreibungsamtes im Zusammenhang mit der Verwaltung eines Grundstücks werden durch die in Art. 27 Abs. 1 GebV SchKG festgelegte Pauschalgebühr abschliessend abgegolt...
  7. 126 III 93
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    19. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 2. März 2000 i.S. A. (Beschwerde)
    Regeste [D, F, I] Freihandverkauf (Art. 130 SchKG): Folgen für ein vertragliches Vorkaufsrecht (Art. 51 Abs. 1 VZG). Das vertragliche Vorkaufsrecht, das an dem auf dem Weg des Freihandverkaufs verwerteten Grundstück besteht, kann dem Erwerber gegenüber nicht ausgeübt wer...
  8. 105 III 48
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    11. Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 6. September 1979 i.S. W. B. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Lohnpfändung für Unterhaltsansprüche. Der für Unterhaltsbeiträge betriebene Schuldner, dessen Verdienst den Notbedarf einschliesslich der für den Unterhalt des Gläubigers notwendigen Alimente nicht deckt, muss sich einen Eingriff in sein Existenzminimum...
  9. 120 III 64
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    21. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 31. August 1994 i.S. S. AG (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Art. 77 SchKG. Art. 79 Abs. 1 OG. Art. 65 und Art. 66 Abs. 1 SchKG. Die Aufsichtsbehörden über Schuldbetreibung und Konkurs sind nicht zuständig für die Bewilligung des nachträglichen Rechtsvorschlages (E. 1). Eine staatsrechtliche Beschwerde kann nicht...
  10. 120 III 121
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    41. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 29. November 1994 i.S. S. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Unpfändbarkeit einer Leibrente (Art. 92 Ziff. 7 SchKG). Voraussetzung der Unpfändbarkeit ist der Abschluss eines Leibrentenvertrages in schriftlicher Form.

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Beispiel: Baubewilligung -Gewässerschutz