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677 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://28-10-2008-6B_505-2008
  1. 103 IV 36
    Relevanz
    9. Urteil des Kassationshofes vom 4. Februar 1977 i.S. X. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich
    Regeste [D, F, I] Art. 251, Art. 335 Ziff. 2 StGB. Kann eine zur Steuerhinterziehung verwendete gefälschte Urkunde objektiv auch anderen als steuerlichen Zwecken dienen, wie das bei einer Quittung der Fall ist, so bleibt Art. 251 StGB anwendbar.
  2. 100 IV 180
    Relevanz
    44. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 21. Juni 1974 i.S. Generalprokurator des Kantons Bern gegen Demuth und Huggler.
    Regeste [D, F, I] Art. 317 StGB. Der auf den täuschenden Gebrauch der falschen Urkunde gerichtete Wille ist wesentlicher Bestandteil des Vorsatzes.
  3. 128 IV 265
    Relevanz
    41. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes i.S. X. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich (Nichtigkeitsbeschwerde) 6S.33/2002 vom 1. Oktober 2002
    Regeste [D, F, I] Art. 251 Ziff. 1 StGB; Urkundenfälschung. Urkundenfälschung durch Herstellung unechter Urkunden bejaht im Falle einer Mitinhaberin einer Künstlerinnenagentur, welche die von ihr vermittelten Verträge, die zwecks Erteilung von Aufenthalts- und Arbeitsbew...
  4. 88 IV 33
    Relevanz
    10. Urteil des Kassationshofes vom 16. April 1962 i.S. Herrmann gegen Generalprokurator des Kantons Bern.
    Regeste [D, F, I] Art. 110 Ziff. 5 und Art. 251 Ziff. 1 Abs. 2 StGB. Rechnungen enthalten ihrem Wesen nach blosse Behauptungen. Wer eine inhaltlich unwahre Rechnung ausstellt, macht sich daher nicht der Falschbeurkundung schuldig.
  5. 102 IV 191
    Relevanz
    43. Urteil des Kassationshofes vom 10. September 1976 i.S. Senn gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich.
    Regeste [D, F, I] Art. 110 Ziff. 5, Art. 251 Ziff. 1 StGB. Urkundenfälschung. 1. Die Herstellung fiktiver Fakturen und Geschäftsbriefe auf den Namen anderer Firmen, die dazu ihre Einwilligung gaben, begründet keine Fälschung. Dagegen liegt eine solche in der Zurückdatier...
  6. 131 IV 125
    Relevanz
    16. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes i.S. Schweizerische Bundesanwaltschaft gegen Y. (Nichtigkeitsbeschwerde) 6S.6/2005 vom 6. Juni 2005
    Regeste [D, F, I] Art. 317 Ziff. 1 StGB; Falschbeurkundung im Amt. Die durch den zur Rechnungskontrolle zuständigen Sachbearbeiter eines Amtes auf Rechnungen angebrachten Prüfvermerke beziehen sich auf die inhaltliche Prüfung der Fakturen. Die in den Vermerken liegende w...
  7. 118 IV 363
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    63. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 11. Dezember 1992 i.S. E. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 251 Ziff. 1 StGB; Falschbeurkundung. Das Erstellen einer inhaltlich unwahren Lohnabrechnung stellt keine Falschbeurkundung dar, soweit ihr nicht aufgrund besonderer gesetzlicher Vorschrift erhöhte Glaubwürdigkeit zukommt. Gegebenenfalls kommt eine ...
  8. 81 IV 285
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    62. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 27. Oktober 1955 i.S. Buser und Novic gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt.
    Regeste [D, F, I] 1. Art. 317 StGB geht als Sonderbestimmung den Art. 251 ff. StGB vor. Entscheidend ist nicht die Art der gefälschten Urkunde, sondern dass der Beamte in Verletzung seiner Amtspflicht die Fälschung begeht (Erw. I 2). Anwendbarkeit des Art. 317 StGB auf d...
  9. 114 IV 26
    Relevanz
    9. Urteil des Kassationshofes vom 10. Juni 1988 i.S. Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Landschaft gegen E. (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 110 Ziff. 5 und 251 Ziff. 2 StGB. Urkundencharakter von Fotokopien. Fotokopien kommt im gewöhnlichen Geschäftsverkehr Beweiseignung zu. Wer eine vom Original eines Steuerinventars abweichende Fotokopie benützt, um für einen Autokauf seine Solvenz z...
  10. 117 IV 35
    Relevanz
    10. Urteil des Kassationshofes vom 16. April 1991 i.S. Vater und Tochter M. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 251 StGB; Falschbeurkundung (inhaltlich unwahre Rechnungen). 1. Art. 251 StGB ist restriktiv anzuwenden, soweit es um die Falschbeurkundung geht; eine im Verhältnis zur schriftlichen Lüge erhöhte Überzeugungskraft der unwahren Urkunde ist nur anzun...

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