Regeste
Art. 156 Ziff. 1 Abs. 1 StGB; Erpressung.
1. Vermögensvorteil: Die Möglichkeit, einen fremden Personenwagen zu benutzen (Erw. 1a).
2. Abnötigen des Gebrauches eines Motorfahrzeugs: Erpressung, nicht Entwendung eines Motorfahrzeugs zum Gebrauch (Art. 94 Ziff. 1 SVG) in Konkurrenz mit Nötigung (Art. 181 StGB) (Erw. 2).