Regeste
Berechnung der vom Nichterwerbstätigen geschuldeten persönlichen AHV/IV/EO-Beiträge (Art. 10 Abs. 1 AHVG und Art. 28-29 AHVV ).
- Die Grundlage dieser Berechnung umfasst nebst dem Vermögen der Ehefrau grundsätzlich auch dasjenige der minderjährigen Kinder sowie deren Einkünfte (Erw. 1).
- Bewertung der Nutzniessung in diesem Bereich (Erw. 1).
- Kapitalisierung der durch die Steuerbehörde pauschal ermittelten Vermögenseinkünfte.