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Regeste

Art. 4 BV; Beschwerde gegen die Ernennung des Sachwalters.
Wo eine obere kantonale Nachlassbehörde besteht (Art. 294 Abs. 2 SchKG), können sowohl der Schuldner als auch die Gläubiger gegen die Ernennung des Sachwalters Beschwerde führen. Der Entscheid der oberen kantonalen Nachlassbehörde ist mit staatsrechtlicher Beschwerde anfechtbar.

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Referenzen

Artikel: Art. 4 BV, Art. 294 Abs. 2 SchKG