Regeste
Agenturvertrag, Entschädigung für die Kundschaft.
1. Art. 418b Abs. 2 OR. Anwendung schweizerischen Rechts, wenn der Agent in der Schweiz tätig ist (E. 1).
2. Art. 418u Abs. 1 OR. Anspruch des Agenten auf Entschädigung für die Erweiterung des Kundenkreises; Natur der Entschädigung; Beweislast des Agenten (E. 2).
3. Voraussetzungen der Entschädigung, insbesondere bei teilweiser Konkurrenzierung des früheren Auftraggebers durch den Agenten. Begriff des erheblichen Vorteils; Anforderungen an den Beweis (E. 3 und E. 4).
4. Umstände, die einen Anspruch auf Entschädigung als unbillig erscheinen lassen und solche, die ihn nicht ausschliessen (E. 5).