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Regeste

Art. 277ter Abs. 2 BStP, Art. 34 Ziff. 1 StGB.
1. Durch die im Rückweisungsentscheid erteilten Weisungen wird der Gegenstand der neuen kantonalen Entscheidung endgültig abgegrenzt; auf ausserhalb des Rahmens der Weisungen liegende Fragen darf die kantonale Instanz nicht zurückkommen (E. 1).
2. Voraussetzungen eines notstandsähnlichen Widerstandes gegen eine Amtshandlung (E. 6).

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Artikel: Art. 277ter Abs. 2 BStP, Art. 34 Ziff. 1 StGB