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Regeste

Untersuchungshaft; persönliche Freiheit, Art. 5 Ziff. 1 und 3 EMRK.
1. Ausnahme vom Grundsatz der kassatorischen Natur der staatsrechtlichen Beschwerde; Zulässigkeit des Antrages auf Anordnung der Haftentlassung (E. 1).
2. Haftgrund der Wiederholungsgefahr (E. 3c). Vereinbarkeit dieses Haftgrundes mit Art. 5 Ziff. 1 lit. c EMRK (E. 4a).
3. Zulässige Dauer der Untersuchungshaft; Art. 5 Ziff. 3 EMRK (E. 4b).
4. Durch die Einlegung eines Rechtsmittels darf der Fortgang der Untersuchung nicht gehindert werden; von den Untersuchungsbehörden wird erwartet, dass sie die wesentlichen Akten im Doppel haben (E. 4b).
5. Die Erfüllung des verfassungsmässigen Anspruches auf eine minimale körperliche Bewegungsmöglichkeit (täglich ein halbstündiger Spaziergang an der frischen Luft) darf nicht von der Einwilligung zum vorzeitigen Strafantritt abhängig gemacht werden (E. 5a).

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 5 Ziff. 1 und 3 EMRK, Art. 5 Ziff. 1 lit. c EMRK, Art. 5 Ziff. 3 EMRK

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