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Regeste

Art. 4 AHVG und 6 Abs. 1 AHVV.
Eigenleistungen beim Bau eines Wohnhauses, die nicht in Zusammenhang mit der Berufstätigkeit des Beitragspflichtigen stehen und zu privaten Zwecken erfolgen, stellen nicht eine beitragspflichtige Erwerbstätigkeit dar.

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Artikel: Art. 4 AHVG

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