Regeste
Arbeitsvertrag; Kündigung zur Unzeit durch den Arbeitgeber. Verlängerung der Kündigungsfrist wegen unverschuldeter Krankheit ( Art. 336e Abs. 2 und 3 OR ).
Erkrankt der Arbeitnehmer während der gemäss Art. 336e Abs. 2 OR verlängerten Kündigungsfrist erneut, so wird diese wiederum unterbrochen, sofern insgesamt die Sperrfrist von vier bzw. acht Wochen nicht überschritten wird. Fällt die zweite Erkrankung erst in die zusätzliche Zeitspanne gemäss Art. 336e Abs. 3 OR, so wird hingegen die Kündigungsfrist nicht nochmals unterbrochen.