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Regeste

Art. 268 und Art. 270 Abs. 1 BStP.
Zulässigkeit der Nichtigkeitsbeschwerde (E. 1).
Art. 117 StGB; fahrlässige Tötung, Vernichtung der Leibesfrucht in utero.
Vor der Geburt ist das menschliche Leben durch die Bestimmungen über die Abtreibung geschützt und eine Tötung im Sinne der Art. 111-117 StGB ausgeschlossen; fahrlässige Abtreibung ist nicht strafbar (E. 2).

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Referenzen

Artikel: Art. 117 StGB, Art. 268 und Art. 270 Abs. 1 BStP