Regeste
Irrtum.
Ob eine Partei sich beim Vertragsschluss im Irrtum befunden habe, ist Tatfrage (Erw. 1).
Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Vertrags durch den Ver käufer, Art. 191 OR.
Gegenseitiges Verhältnis der verschiedenen Bestimmungen des Art. 191 OR (Erw. 2).
Voraussetzungen für die Anwendbarkeit von Abs. 2 (Erw. 3) und Abs. 3 (Erw. 4).
Schadensberechnung gemäss Art. 191 Abs. 1 und Art. 97 ff. OR ; Anwendbarkeit von Art. 42 Abs. 2 OR auch auf den Beweis für das Vorhandensein eines Schadens (Erw. 5).