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Betreibungsbegehren, Zahlungsbefehl.
Welche Angaben sind zur Bezeichnung von Zinsforderungen notwendig? Folgen der ungenügenden Bezeichnung einer solchen Forderung (Art. 67 Ziff. 3 und Art. 69 Ziff. 1 SchKG ).
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Art. 67 Ziff. 3 und