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Regeste

Art. 28 ZGB, Art. 44 URG, Art. 49 OR.
Schadenersatz- und Genugtuungsanspruch wegen Verletzung von Urheberpersönlichkeitsrechten (Unterdrückung der Miturheberschaft an Plänen zur Vergrösserung einer Kirche).
Veröffentlichung des Urteils als zusätzliche Genugtuung und Massnahme zur Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes.

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 28 ZGB, Art. 44 URG, Art. 49 OR