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Regeste

Art. 2 Ueb. Best. BV; derogatorische Kraft des Bundesrechts.
Das Bundesgesetz über den Abzahlungs- und den Vorauszahlungsvertrag schliesst kantonale gewerbepolizeiliche Vorschriften über Abzahlungsgeschäfte wie namentlich das Verbot des Abschlusses von Abzahlungsverträgen im Hausierhandel, nicht aus.